Verjährung im Blick?
Der Dezember ist da – und damit die letzte Chance, offene Forderungen rechtzeitig vor der Verjährung zu sichern. Viele Unternehmen übersehen genau jetzt, dass wichtige Ansprüche still und leise verfallen können.
Die meisten alltäglichen Forderungen – etwa Kaufpreisforderungen – verjähren nach 3 Jahren. Das bedeutet: Ansprüche aus 2022 sind ab dem 31.12.2025 nicht mehr durchsetzbar.
𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴: Eine Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Nur ein gerichtliches Mahnverfahren, eine Klage, nachweisbare Verhandlungen oder Teilzahlungen bzw. Anerkenntnisse stoppen die Frist oder setzen sie erneut in Gang.
Jetzt ist der Moment zu handeln, bevor Forderungen unwiederbringlich verloren gehen.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mögliche Verjährungsrisiken noch rechtzeitig prüfen oder absichern können: Die Expert:innen des IHD stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite – unkompliziert, erfahren und praxisnah.
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