IHD Kreditschutzverein

24.01.2018

24.01.2018

Änderung des Geldwäschegesetzes bringt neue Pflichten für Gläubiger

Unser langjähriger Preferred Partner IHD Kreditschutzverein bietet IHA-Mitgliedern die Möglichkeit, sich aller Facetten einer modernen Wirtschaftsauskunftei und eines erfolgreichen Inkassounternehmens zu bedienen.

Gerade bei Inkasso-Fragen gehört es zum geschäftlichen Alltag des IHD, geldwerte Transaktionen im Namen und auf Rechnung für seine Vertragspartner vorzunehmen. Damit wird aber stets auch der juristische Geltungsbereich der Geldwäsche berührt.

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist für IHA-Mitglieder, die ihr Forderungsmanagement vom IHD betreuen lassen, Folgendes zu beachten:

Zukünftig müssen im Hinblick auf die Identifizierung des Vertragspartners von den Ausweisen der Vertretungsberechtigten juristischer Personen Kopien angefertigt werden. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für künftige, sondern auch für bestehende Vertragsbeziehungen.

Da in naher Zukunft die Übernahme von geldwerten Transaktionen (Inkassofälle) ohne Ausweiskopien nicht mehr möglich sein werden, ist der IHD verpflichtet, von allen bestehenden und zukünftigen Mitgliedern die Ausweiskopien der vertretungsberechtigten Personen zu speichern.

Ansprechpartner:

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