Hotelverband fordert Nachbesserungen beim Visakodex

17.01.2019 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
© ClipDealer
© ClipDealer

Anlässlich der heutigen Trilog-Verhandlung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission zur Modernisierung des Visakodex spricht sich der Hotelverband Deutschland (IHA) für eine stärkere Berücksichtigung touristischer Belange aus. „Wir brauchen auch jenseits aller ‚Brexit hin – Brexit her‘-Verunsicherungen ganz allgemein einfachere, flexiblere und schnellere Visa-Beantragungen, damit der Tourismus ein starker europäischer Wirtschaftsfaktor bleibt“, so IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

Der aus dem Jahr 2009 stammende europäische Visa-Kodex wird derzeit auf Grundlage eines Änderungsvorschlags der Europäischen Kommission von März 2018 überarbeitet. Das Parlament und der Rat hatten ihre Standpunkte Anfang Dezember 2018 festgelegt. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht ebenso wie der europäische Dachverband HOTREC allerdings noch konkreten Nachbesserungsbedarf.

„Visabeantragungen sollten zur Entlastung der Hotellerie von vermeidbaren No-shows nicht mehr nur bei Nachweis einer Unterkunft beantragt werden können. Wir wissen mit dieser Forderung den Europäischen Rat an unserer Seite. Visabeantragungen sollten zumindest auch bei einer Reisekostenübernahme bzw. durch entsprechenden Nachweis von Reiseagenturen beantragt werden können. Damit könnte das Problem unechter Hotelzimmerbuchungen zumindest entschärft werden. Denn Hotelzimmer werden in zunehmender Zahl ‚ins Blaue hinein‘ gebucht und wieder storniert, sobald das Visum erstellt ist“, erläutert IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Nach Auffassung des Hotelverbandes kann die Länge des Aufenthaltes auch nicht das einzige Prüfungskriterium für den Mitgliedstaat sein, wie es die Kommission geregelt sehen will. IHA und HOTREC stimmen auch hier mit dem Rat überein, dass die Aufenthaltsdauer, aber auch der Aufenthaltsgrund als Prüfungskriterium herangezogen werden sollten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit für den potenziellen Touristen, seine Visabeantragung in einem Konsulat eines anderen EU-Mitgliedstaates einzureichen, sollte das zuständige Konsulat nicht nahe gelegen sein oder im Land gar nicht vertreten sein. Dies entspricht der Position des Parlaments. Der Europäische Rat möchte es dem Mitgliedstaat überlassen, ob dieser Anträge für einen anderen Mitgliedstaat annimmt oder nicht.

Der Hotelverband unterstützt ferner die Position des Parlaments, eine Visabeantragung innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung des Antrags auch zu bescheiden und spricht sich gegen den verpflichtenden Nachweis einer Reisekrankenversicherung aus. Der Rat setzt eine Reisekrankenversicherung voraus und legt sich auf 15 Tage fest, die nach Beantragung vergehen dürfen, bis der Antrag beschieden werden soll.

Der Hotelverband begrüßt ausdrücklich die bereits im Kommissionsvorschlag vorgesehene Möglichkeit, eine Befragung der Antragstellenden z.B. auch mittels Videokonferenz anstelle eines physischen Besuchs in der jeweiligen Botschaft zu ermöglichen. Um das wirtschaftliche Potenzial des Tourismus besser entfalten zu können, spricht sich der Hotelverband auch für möglichst niedrigere Visaantragsgebühren aus. Auch hier sind der Rat (60 Euro) und die Kommission (80 Euro) noch unterschiedlicher Auffassung.

-----------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2019-01-17_Hotelverband fordert Nachbesserungen bei Visakodex


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.