1Die Sprecher der Hotelverbände am 13. November 015 von links nach rechts:
Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA),
Mitglied des Exekutivkomitees von HOTREC Hospitality Europe; Laurent Duc, Präsident Hotellerie UMIH; Jacques Barré, Präsident GNC; Alessandro Nucara, Generaldirektor Federalberghi; Didac Garcia Carreté, Director Confederación Española de Hoteles y Alojamientos Turísticos (CEHAT)
Paris, 13. November 2015. Nationale Hotelverbände aus sechs bedeutenden europäischen Tourismusmärkten rufen anlässlich der derzeit in Paris stattfindenden “Airbnb Open” Regierungen und EU-Institutionen auf, sich der Auswirkungen der unkontrollierten Industrialisierung der Kurzzeit-Vermietung anzunehmen. Die Branchenverbände fordern gleiche Wettbewerbsbedingungen und präsentieren gemeinsame Vorschläge.
Die Sprecher der Hotelverbände am 13. November 2015 sind:
Für Frankreich: Jacques Barré (Präsident GNC), Laurent Duc (Präsident Hotellerie UMIH) und
Jean-Marc Banquet d’Orx (Schatzmeister UMIH)
Für Deutschland: Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA),
Mitglied des Exekutivkomitees von HOTREC Hospitality Europe
Für Italien: Alessandro Nucara, Generaldirektor Federalberghi
Für die Niederlande: Hans Van der Kooij, Bereichsmanager Horeca Nederland
Für Spanien: Didac Garcia Carreté, Director Confederación Española de Hoteles y Alojamientos Turísticos (CEHAT)
Für Großbritannien: Jane Seymour, Legal Adviser, British Hospitality Association(BHA)
Die schleichende Industrialisierung von Kurzzeit-Vermietungen ist mittlerweile eine bekannte Tatsache in mehreren europäischen Städten und wird belegt:
Durch die starke Zunahme von Airbnb-Angebote in jeder Hauptstadt:
In Paris sind fast 35.000 Angebote auf der Airbnb Website verfügbar, 20% davon werden von „Multi-Ownern“, die mehr als ein Zimmer oder eine Wohnung vermieten, angeboten. 35% der Angebote können an über 120 Tagen des Jahres gemietet werden und generieren 74% der Umsätze.
In Berlin wuchs das Angebot von Airbnb von 11.701 Angeboten im Februar 2014 auf 13.802 Angebote im Juli 2014 und erreichte im Oktober 2015 einen Wert von 15.373 Angeboten.
In Rom bot Airbnb im Oktober 2015 auf seiner Website 18.456 Unterkünfte an. Im Jahr 2009 waren es lediglich 45.
In Amsterdam stieg die Zahl der Airbnb-Angebote von 2.400 im Jahr 2012 auf 11.500 in 2015 und steht mittlerweile für 830.000 Übernachtungen.
In Barcelona hat Airbnb 2015 insgesamt 14.539 Angebote. Wenn man bedenkt, dass die Grundfläche von Barcelona 101,9 Quadratkilometer beträgt, entspricht diese 142 Airbnb-Listungen pro Quadratkilometer.
Durch das enorme Angebot von Mehrfachvermietern:
In Paris: Fabien (142 Angebote), Anne-Sophie (21 Angebote) und Patrice, nur 1 Angebot, aber ein Umsatz von 30.095 Euro im August 2015.
In Berlin: Frank & Florian (40 Angebote), Ben (37 Angebote), Ava (32 Angebote), LC Team (30 Angebote).
In Rom: Boris (83 Angebote), Bettina (80 Angebote), Emiliano and Maria (75 Angebote), Matteo (60 Angebote), Federica (42 Angebote).
In Barcelona: Oscar & Diego (73 Angebote), Lina & Luka (51 Angebote), Barcino (45 Angebote), Oxis (45 Angebote), Itziar (42 Angebote).
Alle diese Anbieter wurden eingeladen, heute mit uns zu diskutieren, um zu erklären, warum sie keine Hoteliers sind. Als Konsequenz aus der mangelnden Transparenz, werden weder den Behörden und Regierungen noch den Verbrauchern die wahren Identitäten hinter den Hosts-Profilen angegeben. Aber wer steht hinter diesen freundlichen Profilen und weiß der Verbraucher, dass das Versprechen einer authentischen Erfahrung oft gefälscht ist?
Die schleichende Industrialisierung der Kurzzeit-Vermietung birgt nicht nur klare Risiken für die Verbraucher, sondern befördert auch einen unlauteren Wettbewerb zum Nachteil der professionellen Gastgeber und wird negative Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation im Gastgewerbe haben.
Das aktuelle Ungleichgewicht könnte auch auf europäischer Ebene thematisiert werden, z.B. etwa durch eine bessere Anpassung der Steuerregulierungen.
Es ist an der Zeit, dass diese Plattformen Verantwortung übernehmen und sich als Unternehmer über die Folgen und Risiken ihres Geschäftes bewusst sind und in einem klaren und fairen Rechtsrahmen agieren.
Als Reaktion auf die aktuelle Situation rufen die wichtigsten europäischen Fachorganisationen im Gastgewerbe ihre jeweiligen Regierungen und die EU-Institutionen dazu auf, einen klaren und fairen Wettbewerbsrahmen gegenüber dem Hotelsektor zu schaffen.
Der 10-Punkte-Plan von HOTREC für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Entwicklung in der sogenannten „Sharing“ Economy bildet die Grundlage der heutigen Debatte und für weitere Diskussionen mit den nationalen und europäischen Behörden, um ein einheitliches Wettbewerbsumfeld herzustellen und den Verbraucherschutz zu stärken:
Integration privater Kurzzeit-Vermietungen in die bestehende Gesetzgebung
Registrierungs- und Genehmigungsprozesses für Vermieter
Aufnahme privater Kurzzeit-Vermietungen in die Beherbergungsstatistik
Maßnahmen zur Kontrolle von Sicherheit und Gefahrenabwehr
Einhaltung aller steuerlichen Verpflichtungen
Verifizierung der Gästedaten nach den Schengen-Anforderungen
Sicherstellung von Arbeitnehmerrechten
Wahrung der Lebensqualität in den Stadtteilen
Klare Trennung zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien
Kontrolle der Ausbreitung privater Kurzzeit-Vermietungen
Kennziffern des Tourismus in Europa:
563 Millionen Besucher (mehr als die Hälfte aller Touristen weltweit)
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.
Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!
Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.
Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.