Hotelmeldepflicht: Hotelverband begrüßt Abschaffung antiquierter Meldezettel für inländische Hotelgäste

26.09.2024 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
Handschriften-Erkennungs-System HESY 2002 im Testeinsatz im Bonner Hotel Consul; Foto: Heinz Engels / General-Anzeiger 2002-03-11, https://ga.de/region/hotel-geht-bei-der-anmeldung-neue-wege_aid-40268627

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das lange angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet. „Wir begrüßen das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste. Seit Jahrzehnten fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) die Ablösung der papierhaften Meldescheine beim Check-in im Hotel, die für die Branche geradezu zum Inbegriff überflüssiger Bürokratie geworden sind“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Nun sollte umgehend auch eine zeitgemäße Alternative für unsere ausländischen Gäste in Angriff genommen werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hierzu zumindest auf europäischer Ebene zeitnah eine Initiative startet.“

Mit einiger Sorge blickt die Hotellerie nun noch auf verbleibende Datenerhebungspflichten an der Hotelrezeption, die sich u.a. aus den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen und Gemeindesatzungen (Kurtaxen, Tourismusabgaben etc.) ergeben können, die bislang an die Angaben auf den Hotelmeldescheinen anknüpften. „Die Bundesregierung gibt das Entlastungsvolumen durch den Wegfall der Hotelmeldepflicht für inländische Gäste mit 62 Millionen Euro an. Berücksichtigt man, dass 42% der inländischen Übernachtungen auf Heilbäder, Kur- und Tourismusorte entfallen, könnte dieser Entlastungsbetrag in der Praxis letztlich doch deutlich niedriger ausfallen,“ mahnt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Um diese bürokratischen Nebenwirkungen so gering wie möglich zu halten, hat der Hotelverband Deutschland (IHA) gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV), dem Deutschen Heilbäderverband (DHV), der AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH und dem Hotel-Technologieanbieter hotelbird GmbH im Rahmen der Nationalen Plattform „Zukunft des Tourismus“ eine Initiative zur Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und von Gastbeitragssystemen gestartet.


Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.600 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

Weitere
12.05.2026
IHA fordert Schließung der Gebührenlücke bei Commercial Cards

Gemeinsam mit führenden Unternehmen und Verbänden hat sich der Hotelverband Deutschland (IHA) und der DEHOGA Bundesverband an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt, um die aus Sicht der Wirtschaft unhaltbare Gebührenlücke bei Commercial Cards zu schließen. Für die Hotellerie geht es dabei insbesondere auch um virtuelle Kreditkarten der Online-Buchungsportale, die in der Praxis immer wieder zu erheblichen Zusatzkosten führen.

07.05.2026
Statement von Otto Lindner zu Beweissicherungsmaßnahmen bei Booking.com
Statement von Otto Lindner zu Beweissicherungsmaßnahmen bei Booking.com

Genug des Hinhaltens und Behinderns!

Die vom Hotelverband Deutschland (IHA), dem europäischen Dachverband HOTREC und 30 weiteren Hotelverbänden in Europa unterstützte Sammelklage auf Schadenersatz gegen Booking.com hat wichtige Etappenerfolge erzielen können. Anfang dieser Woche hat die von den…

04.05.2026
AGB: Hotelverband sorgt für Rechtsklarheit im Kleingedruckten

Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Reiseveranstalter zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) und die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP), die zuletzt 2014 bzw. 2012 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden. Aufgrund der Einstellung der europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) aktualisiert.