IHD-Kreditschutzverein

26.06.2020

26.06.2020

Aktuelles Inkasso-Konzept

Auch wenn die derzeitigen wirtschaftlichen Einbußen branchenspezifisch sein mögen, dürfte nach einhelliger Ansicht ab Herbst diesen Jahres bis ins nächste Jahr hinein mit einer übergreifenden Insolvenzwelle zu rechnen sein, sofern sich die Wirtschaft vom Corona bedingten Konjunktureinbruch nicht äußerst zügig erholt.Derzeit befinden sich bereits über 7 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit und allein im Bereich der Autobranche wird mit einem Stellenabbau von 100.000 Arbeitsplätzen gerechnet. Das statistische Bundesamt gab mit 7,3 Milliarden Euro Gesamtforderungen der Gläubiger zudem eine Größenordnung an, die weit über der des Vorjahres liegt. Dies ist ein Szenario, dass schon aufgrund des damit verbundenen Kaufkraftschwundes zu eher vorsichtigem Optimismus in Bezug auf die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen rät.

In dieser gesamtwirtschaftlichen Situation zählt jeder bezahlte Umsatz, zumal Studien zeigen, dass neben der Zahlungsfähigkeit auch die Zahlungswilligkeit im B2C aber auch im B2B Bereich Corona bedingt durch liquiditätsschonendes Verhalten absinkt.

Unser Preferred Partner IHD hat mit seinem aktuellen Inkasso-Konzept den Umständen Rechnung getragen. Auch wenn die Lage misslich sein mag, in einem rechtsfreien Raum sind wir auch in diesen Zeiten nicht, die Herausforderung liegt in einem verantwortungsvoll ausgestalteten Gläubigerschutz!

Neben staatlichen Hilfsmaßnahmen sollen gesetzliche Neuregelungen, wie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (§ 1 COVInsAG), die zunächst bis zum 30. September 2020 vorgesehen ist, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Sektor einer pandemiebedingten Pleitewelle vorbeugen. Diese sind nur temporärer Natur, das Ende mag noch nicht feststehen, ist aber absehbar.

Als Folge ist mit Rückzahlungsverpflichtungen und bei Einsetzen der gängigen, strengen Melderegeln im Insolvenzrecht mit dem Anstieg der Insolvenzen zu rechnen.

Mit diesem Hintergrund kann nur empfohlen werden, offene Posten jetzt konsequent, schnell und mit Augenmaß geltend zu machen. Verantwortungsvolle Forderungsrealisierung sichert Sie und hilft auch dem Schuldner eine plötzliche Potenzierung seiner Belastungen zu vermeiden.

Warten Sie nicht ab, sondern vermeiden Sie jetzt Ausfallschäden!

In Absprache mit IHD finden Sie eine für den Einzelfall optimierte Vorgehensweise. Unser Preferred Partner empfiehlt, abhängig von einer aktuellen Bonitätsbetrachtung des Schuldners, bei Nichtzahlung trotz Mahnung, teilweise unverändert ein gerichtliches Vorgehen. In bestimmten Fällen aber auch schlägt IHD vor, für Sie das Gespräch mit dem Schuldner zu suchen und diesem die von IHD neu ausgestaltete Ratenzahlungsvereinbarung zu unterbreiten.

Diese Ratenzahlungsvereinbarungen wurden eigens für diesen Zweck als abstraktes Schuldanerkenntnis so optimiert, dass sie IHD-Mitgliedern außergerichtlich eine größtmögliche Absicherung Ihrer Forderung bieten!

Mit Unterschrift ist dem Schuldner ein realistischer Einsatz seiner verbliebenen Mittel zur Schuldentilgung möglich. Mandanten erhalten ihre Forderung sukzessiv oder haben zumindest die Möglichkeit einer vereinfachten weiteren Durchsetzung aufgrund des abgegebenen Schuldanerkenntnisses. Dieser Weg ist zudem vielversprechend, da Gläubiger im Aussetzungszeitraum gem. § 2 I Nr.1 COVInsAG, quasi als Ausgleich für ihr Vertrauen, einen Schutz vor Anfechtungen für die Zahlungen erfahren sollen, die der Schuldner im ordentlichen Geschäftsgang geleistet hat.

Gerne stehen Ihnen die Vertriebsmitarbeiter unseres Preferred Partners oder Ihr persönlicher

Ansprechpartner vor Ort für Fragen zur Verfügung. Oder nutzen Sie ganz einfach das Kontaktformular

Ihr IHD Kreditschutzverein e.V.

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