Ob beim Frühstück-to-go oder beim Menü, das Gäste lieber mitnehmen statt vor Ort zu essen – für Hoteliers mit Gastronomieangebot steckt steuerlich oft mehr Aufwand dahinter, als es auf den ersten Blick scheint.
Denn Speisen außer Haus werden mit 7% besteuert, Getränke dagegen mit 19%. Wie bei solchen Kombi-Angeboten der Preis korrekt aufzuteilen ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun zur sogenannten Food-and-Paper-Methode klargestellt.
Informationen dazu erhalten Sie über den nachfolgenden Link:
https://www.etl-adhoga.de/aktuelles/sparmenue-aufwendige-steuerberechnung