Tourismus

16.07.2026

Einführung des Europäischen Informations- und Reisegenehmigungssystems (ETIAS) verschiebt sich weiter

Die Einführung des „Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems“ (ETIAS), dem geplanten System für die visumsfreie Einreise in den Schengen-Raum für Nicht-EU-Staatsangehörige aus Ländern wie den Vereinigten Staaten oder dem Vereinigten Königreich, wird sich weiter verzögern. Ursprünglich war der Start für das vierte Quartal dieses Jahres vorgesehen. Inzwischen mehren sich jedoch Hinweise, dass ETIAS aufgrund einiger offener IT-Baustellen erst 2027 in Betrieb gehen könnte.

Ähnlich wie ESTA in den USA oder ETA im Vereinigten Königreich soll die digitale Reisegenehmigung die Einreise in den Schengen-Raum moderner, sicherer und besser kontrollierbar machen. Staatsangehörige aus 59 visumbefreiten Staaten werden die Genehmigung benötigen – schätzungsweise 1,4 Milliarden Reisende. Sie wird online beantragt, erfordert die Beantwortung weniger Sicherheitsfragen und soll 20 Euro kosten. Ursprünglich war eine Gebühr von 7 Euro vorgesehen.

Die erneute Verzögerung dürfte auch mit den anhaltenden Herausforderungen bei der Einführung des Entry/Exit Systems (EES) zusammenhängen, das ETIAS ergänzen soll. Das System ersetzt für Nicht-EU-Reisende den Stempel im Reisepass und erfasst stattdessen Ein- und Ausreisen digital über biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder. Eigentlich soll das EES die Grenzkontrollen an Flughäfen und Häfen effizienter machen und die Überschreitung von Aufenthaltsdauern besser verhindern. In der Praxis sorgt die Einführung jedoch derzeit noch für einen erheblichen Umstellungsaufwand und längere Warteschlangen. Bevor mit ETIAS ein weiteres aufwändiges IT-System eingeführt wird, dürften die EU und die zuständige Agentur eu-Lisa wohl zunächst die bestehenden Herausforderungen bei EES bewältigen wollen.
 

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21.07.2026
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Die EU-Kommission hat am Montag die offiziellen Leitlinien zur rechtskonformen Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten nach Artikel 50 des AI Acts konkretisiert und veröffentlicht. Die neuen Transparenzpflichten gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026 für neu eingeführte KI-Systeme und ergänzen die bereits bestehende EU-KI-Verordnung bzw. den EU-AI Act.

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20.07.2026 von Markus Luthe
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