„P2B-Regulierung“: HOTREC begrüßt Einigung der Institutionen im sog. Trilogverfahren

14.02.2019 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe
Hotelführer
Foto: Xavier Häpe / Wikimedia Commons
Foto: Xavier Häpe / Wikimedia Commons

Brüssel, 14. Februar 2019 - HOTREC begrüßt die heute im Trilogverfahren zwischen den europäischen Institutionen erzielte Einigung über die zukünftige Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (2018/0112(COD)). „Diese Platform-to-Business Regulierung (P2B) ist für rund 200.000 Hotels und 1,7 Mio. gastronomische Betriebe in ganz Europa ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung zu mehr Transparenz und faireren Bedingungen in ihren Geschäftsbeziehungen mit den immer einflussreicher werdenden Internet-Giganten“, erklärte HOTREC-Präsident Jens Zimmer Christensen.

Im online vermittelten Hotelbuchungsmarkt kontrolliert derzeit eine Plattform bereits zwei Drittel des Marktes und mit zwei anderen Akteuren zusammen über 90%. Diese Dominanz brachte unlautere Geschäftspraktiken mit sich, denen durch die P2B-Regulierung nun konkret Einhalt geboten werden soll:

  • Eine erhöhte Transparenz bei Ranking- und Suchergebnissen soll fundiertere Geschäftsentscheidungen ermöglichen.
     
  • Anforderungen an ein interne Beschwerdemanagement sollen sicherstellen, dass die Anliegen der Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist korrekt behandelt werden.
     
  • Die Geschäftsbedingungen, die von Online-Plattformen gegenüber Unternehmen angewandt werden, müssen klarer sein, und Anpassungen besser vorhersehbar werden.
     
  • Etwaige Sanktionen von Online-Plattformen gegen Unternehmen müssen gut begründet und für das betreffende Unternehmen leicht nachvollziehbar sein.


„Für das europäische Gastgewerbe könnte die heutige Vereinbarung einen Wendepunkt in den Beziehungen zu den Plattformen darstellen, für den wir seit mehr als zehn Jahren kämpfen. Die P2B-Regulierung kann die bisher eher unausgewogenen Beziehungen zwischen Plattformen auf der einen und Hoteliers und Gastronomen auf der anderen Seite deutlich verbessern. Wir hoffen, dass diese Verordnung auch einen Schritt in Richtung eines verstärkten und faireren Wettbewerbs im Online-Vertrieb darstellen markieren wird“, sagte Markus Luthe, Vorsitzender von HOTREC‘s Task Force Distribution.

„HOTREC begrüßt die Bemühungen der EU-Institutionen zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken durch diese Verordnung, die mit der Modernisierung des Verbraucherrechts fortgesetzt werden soll. Das europäische Gastgewerbe setzt große Hoffnungen auf die ebenfalls eingesetzte formelle Beobachtungsstelle für Online-Plattformen, um die Umsetzung der Regulierung und weitere Entwicklungen im Hinblick auf eine künftige Überarbeitung der Verordnung zu überwachen“, so Christian de Barrin, CEO von HOTREC.

 


HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,9 Mio. Betriebe, von denen rund 99,5% Klein- und Kleinstunternehmen sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union über 11 Mio. Arbeitsplätze. Das Gastgewerbe ist zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern der drittgrößte Wirtschaftszweig in Europa. HOTREC vereint 44 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 30 Ländern. Für Deutschland sind der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) Mitglieder von HOTREC.


Pressekontakt: Guillaume Brouillet, guillaume.brouillet@hotrec.eu, + 32 (0)2 513 63 23

HOTREC-PM zur P2B-Regulierung 2019-02-14


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