DSGVO: Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht

21.06.2018 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in die betriebliche Praxis beschäftigt die Hotellerie auch nach dem Stichtag 25. Mai 2018 weiterhin intensiv. Der Hotelverband unterstützt die Branche mit einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leitfaden, der für die wichtigsten Neuerungen pragmatische Lösungsvorschläge bereithält. Die Verarbeitung der unter anderem während der mehrmonatigen Roadshow des Hotelverbandes zum Datenschutz im Dialog mit hunderten Hoteliers gewonnenen Erkenntnisse hat den Umfang des Leitfadens auf nun über 130 Seiten anwachsen lassen. „Wir haben den IHA-Leitfaden um weitere Checklisten und Vorlagen ergänzt, um die Umsetzung der ebenso herausfordernden wie bürokratischen DSGVO-Materie in den betrieblichen Alltag der Hotellerie zu erleichtern“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Die aktualisierte Version des Leitfadens greift zahlreiche Beispiele aus dem Betriebsalltag auf und enthält u.a. Updates zu folgenden Punkten:

  • Verwendung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken,
     
  • Zulässigkeit von Videoüberwachung,
     
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung,
     
  • Übersicht zu Löschfristen und
     
  • Muster eines Datenschutzkonzepts zur Orientierung für notwendige betriebliche
    Individualisierungen
     

Der Hotelverband verweist in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit der Überarbeitung der Hotelmeldescheine-Formulare. Ein entsprechendes Muster hat der Hotelverband entwickelt und passt auch dieses fortlaufend an die sich ergebenden Erkenntnisfortschritte an. „Hoteliers sollten insbesondere in den nächsten Monaten das Meldeschein-Formular regelmäßig mit dem jeweils letzten Stand des Musters abgleichen“, empfiehlt Otto Lindner. „Auf der Homepage des Hotelverbandes unter www.hotellerie.de/go/hotelmeldeschein steht das Muster allen Hoteliers in Deutschland als Word-Dokument in deutscher und englischer Sprache zum Download kostenfrei zur Verfügung.“

Der aktualisierte Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht ist als PDF-Dokument im IHA-Shop unter www.iha-service.de zum Preis von 45,00 Euro inkl. USt. erhältlich. Verbandsmitglieder erhalten den Datenschutz-Leitfaden für die Hotellerie kostenfrei über das IHA-Extranet oder den DEHOGA-Shop.

Der Leitfaden zum Datenschutzrecht und das Meldeschein-Muster entsprechen dem besten Wissensstand des Hotelverbandes. Da es bislang aber weder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen zu Umsetzungsdetails der DSGVO gibt, übernimmt der Hotelverband keine Gewähr oder Haftung für die Informationen und Verbandsmuster.

---------------------------------------------------


Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2018-06-21_Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum Datenschutz


Weitere
30.07.2024
Statement von Markus Luthe zur Kartellstrafe gegen Booking.com in Spanien

"Wir sehen mit Genugtuung, dass Kartellbehörden in immer mehr europäischen Ländern nun konsequenter gegen die Praktiken des dominierenden Buchungsportals einschreiten.“

Markus Luthe
​​​​​​​IHA-Hauptgeschäftsführer

02.07.2024
Online-Buchungsportale dominieren weiterhin Hotelvertrieb in Deutschland und Europa

HOTREC Hospitality Europe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis seit dem Jahr 2013 im Zweijahresturnus europaweite Online-Umfragen unter europäischen Hotels durch, um Entwicklungstendenzen der Distributionskanäle aufzuzeigen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext zu analysieren. Die nun vorliegend aktuelle Auswertung zeigt, dass zwischen 2013 und 2023 der Anteil der Online-Buchungsportale (OTA) am europäischen Hotelvertrieb um 50% gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Europa zwischen 2013 und 2023 um 11,6% zurückgegangen. In Deutschland sank der Anteil der Übernachtungen, die über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel gebucht wurden in den letzten zehn Jahren um 8,2%. Die Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen um 49,0% steigern.

27.06.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Beim Klimaschutz hat die Reduktion von CO₂ Vorrang vor dessen Kompensation. Eine Werbung mit „klimaneutral“ ist irreführend, wenn dieser Unterschied nicht deutlich wird.

Stefan Dinnendahl, Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA), fasst das BGH-Urteil zusammen: "Wer mit 'klimaneutral' wirbt, muss die konkrete Bedeutung dieses umweltbezogenen Begriffs erklären. Eine Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind für den BGH keine gleichwertigen Maßnahmen."