IHA-Merkblatt (FAQ) zum neuen Hotelmelderecht
03.01.2025

Zum 1. Januar 2025 ist die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist die Meldepflicht bestehen geblieben.
Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In unseren FAQ greifen wir stets aktualisiert die wichtigsten davon auf.
Die FAQ zum neuen Melderecht stehen hier zum Download zur Verfügung.