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Blogpost von Markus Luthe zum Hotelmelderecht

Die Zulassung digitaler Hotelmeldescheine steht buchstäblich seit mehr als einem Vierteljahrhundert auf meiner verbandlichen Agenda. Mein erstes diesbezügliches Forderungsschreiben habe ich am 2. Mai 1997 an das Bundesministerium des Innern gerichtet, als Manfred Kanther (CDU) Bundesinnenminister war...
Seitdem haben wir einiges erreicht, doch wirklich überzeugend und praxistauglich sind die mit der Novelle des Bundesmeldegesetzes seit 2020 möglichen digitalen Verfahren des Hotel-Check-ins noch immer nicht. Für praxisorientierte Lösung habe ich in lockerer Folge auch an dieser Stelle im IHA-Blog immer wieder geworben: Meldung machen (2011), Handarbeit (2018), Check (2019) oder Vorratsdaten (2019).
Nun ist es wieder an der Zeit für einen grundsätzlicheren Blogpost, denn die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drucksache 20/5054) zum Sachstand der Digitalisierung der Hotelmeldepflicht formal schmallippig und inhaltlich ausweichend „geantwortet“. Zumindest konzediert aber auch die Bundesregierung selbst den Rückschluss, „dass bestehende Möglichkeiten den Bedarf der Branche noch nicht hinreichend adressieren“ (Antwort auf Frage 10).
So erhält die Branche jedenfalls nicht die dringend benötigte Sicherheit für Investitionen in digitale Verfahren!
Doch genau die wäre jetzt notwendig, wie eine Umfrage aus Dezember 2022 unter unseren Mitgliedern belegt: So gaben erst 32,9% der teilnehmenden Hotels (n=1.150) an, den Gästen einen digitalen Check-in anzubieten. Von diesem guten Drittel der Hotels setzen bei möglicher Mehrfachnennung 56,9% auf einen kartengebundenen Zahlungsvorgang mit Starker Kundenauthentifizierung, 29,2% auf ein Vor-Ort-Auslesen des Personalausweises samt Lichtbildabgleich an der Hotelrezeption und 8,9% auf einen elektronischen Identitätsnachweis mit dem Online-Personalausweis samt Ausweis-PIN. Der Rest der Antworten verliert sich in irgendwo in den komplexen rechtlichen Details…
Wie kann also nun der Befreiungsschlag hinein ins digitale Zeitalter unter materieller Wahrung der Sicherheitsanforderungen der besonderen Hotelmeldepflicht gelingen? Wir wollen mit der Bundesregierung vier pragmatische – parallele – Lösungsansätze erörtern:
1. Streichung des Passus „am Tag der Ankunft“ oder Ersatz durch einen Zeitraum „bis 7 Tage vor der Ankunft“
Gemäß § 29 Abs. 2 und Abs. 5 BMG muss die Meldepflicht am Tag der Anreise erfüllt werden, was hinderlich ist für eine effektive Digitalisierung. Denn in der Praxis führen die Gäste den kartengebundenen Zahlungsvorgang in der Regel bei der Buchung durch. Branchenüblich – wie auch bei der Buchung von Flugreisen – finden Zahlungsvorgänge aber zunehmend einige Tage vor der Anreise statt. Folglich sind die Hotels selbst dann, wenn sie das digitale Meldeverfahren nach § 29 Abs. 5 BMG nutzen, auf einen papierbasierten Meldeschein mit handschriftlicher Unterschrift angewiesen, da ein nochmaliger Zahlungsvorgang (selbst wenn über 0,00 Euro oder 0,01 Euro) mit Starker Kundenauthentifizierung bei den Gästen auf Unverständnis führt.
2. Streichung des Erfordernisses eines Zahlungsvorgangs bei der Starken Kundenauthentifizierung
Die Starke Kundenauthentifizierung ist laut § 29 Abs. 5 Abs. S. 1 Nr. 1 BMG zwingend an einen Zahlungsvorgang gekoppelt. Für die Erfüllung der Meldepflicht ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich. Mit der Streichung des Erfordernis eines Zahlungsvorgangs und alleinigem Abstellen auf die Starke Kundenidentifizierung könnte die Branche in Kooperation mit Zahlungsanbietern und Banken deren schon bestehende Systeme der starken Kundenauthentifizierung zur Erfüllung der Hotelmeldepflicht möglicherweise mitnutzen. Damit wäre eine hohe Verbreitung und Akzeptanz ebenso garantiert wie eine verbraucherfreundliche Abwicklung.
3. Bereitstellung einer staatlichen ID-Wallet
Die Bundesregierung sollte die Sicherheitsprobleme für die im November 2021 gestoppte Nutzung der regierungseigenen ID-Wallet möglichst kurzfristig beheben. Dann könnte der aus Sicht der Hotellerie von Mai – November 2021 bei rund 120 deutschen Hotels bereits erfolgreich durchgeführte Praxistest des Eincheckens mit einer digitalen Identität (SSI) mittelfristig in einen Regelbetrieb überführt werden. Dieses Verfahren hätte enormes Zukunftspotenzial, da es Privat- wie Geschäftsreisenden, deutschen wie europäischen Gästen gleichermaßen zur Verfügung stünde.
4. Entwicklung alternativer Verfahren zur Authentifizierung
Insbesondere für den Fall, dass sich die Sicherheitsprobleme bei der staatlichen ID-Wallet nicht beheben lassen, sollten auch zukünftig im Bundesmeldegesetz verankerte Pilotvorhaben flexibel möglich sein, um kostengünstige und einfache Verfahren für die Authentifizierung entwickeln zu können. So scheint uns beispielsweise das Potenzial des elektronischen Personalausweises (RFID-Datenaustausch) noch nicht ausgereizt zu sein. Dafür wäre es wichtig, dass die für das bisherige Pilotprojekt der digitalen Identitäten (SSI) maßgebliche Experimentierklausel des § 29 Abs. 5 S. 2 BMG zeitnah über den 31. Dezember 2023 hinaus verlängert wird.
Es bleibt also noch einiges nachzujustieren, bis der digitale Check-in wirklich im Hotelalltag ankommt!
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1 Kommentare
January 31 2023 9:43 am von Markus Luthe / Hotelverband Deutschland (IHA)
Vgl. dazu auch die Rheinische Post vom 30. Januar 2023, 21:58 Uhr:
"Digitaler Check-in für Hotels: Wann verschwindet der Meldeschein aus Papier?"
https://rp-online.de/politik/deutschland/digitaler-check-in-ampel-tut-sich-schwer-bei-der-umsetzung_aid-83947915
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