Markus Luthe / 18.09 2019

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zum Hotelmelderecht

© ClipDealer
© ClipDealer

Das Bundeskabinett hat heute das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) verabschiedet, das die Tür für eine komplett digitale Erfüllung der Hotelmeldepflicht endlich öffnet. Es sieht in der Tat so aus, als könnten wir bald einen Evergreen der Verbandsforderungen als erledigt abhaken.

Der neu hinzugefügte § 29 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) sieht die Möglichkeit vor, zur Erfüllung der Meldepflicht die zu erhebenden Personendaten bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen mit einer Starken Kundenauthentifizierung (SCA im Sinne des § 1 Abs. 24 ZAG) ausschließlich digital speichern zu dürfen. Auf eine papierhafte Anmeldung kann in diesen Fällen dann verzichtet werden.

Es ist sicher beispielgebend, wie der Gesetzgeber hier aus der jahrzehntelangen bürokratischen Hängepartie herausgefunden hat: Zur Entlastung der Wirtschaft nutzt er nun die Synergiechance aus einer ohnehin bereits gemäß europäischem Recht umzusetzenden Pflicht aus dem Bereich der Zahlungsdienste für einen zeitgemäßen Bürokratieabbau an anderer Stelle.

Auch die in § 29 Abs. 6 BMG geschaffene Möglichkeit der alternativen Nutzung des elektronisch lesbaren Personalausweises ist eine unterstützenswerte Option, selbst wenn die Umsetzungschancen in den betrieblichen Abläufen der Hotellerie hierfür derzeit eher gering sein dürften.

Für die Festlegung der Einzelheiten der elektronischen Speicherung hat sich der Gesetzgeber in § 56 Abs. 2 BMG eine Verordnungsermächtigung geschaffen, die übrigens nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das Bundesinnenministerium muss hierbei ausdrücklich technische und wirtschaftliche Belange berücksichtigen.

Worauf kommt es nun an, damit die Digitalisierung der Hotelmeldepflicht auch tatsächlich in der Praxis bürokratiekostensenkend von den Hotels umgesetzt werden kann? Drei Dinge braucht der Hotelier:

  1. Die Payment Service Provider / Acquirer müssen neben dem bisherigen Impuls „Zahlung erfolgreich“ auch einen „SCA durchgeführt“ zur Verfügung stellen.
     
  2. Das Property Management System (PMS) und der Payment Provider müssen über eine Schnittstelle miteinander kommunizieren.
     
  3. Das PMS muss die „zweckgebundene Zuordnungsnummer für wiederkehrende Zahlungen“ (den sog. Token) 12 Monate abrufbar halten.

Und damit auch möglichst zeitnah „schlüsselfertige“ Lösungen zur Verfügung stehen, lädt der Hotelverband Deutschland (IHA) alle interessierten Anbieter von Zahlungsdienstleistungen und Hotelsoftwarelösungen (PMS, Schließsysteme, Check-in-Automaten, …) schon parallel zu den noch ausstehenden Beratungen des BEG III im Deutschen Bundestag und Bundesrat zu einem Runden Tisch zur digitalen Umsetzung der Hotelmeldepflicht am 23. Oktober 2019, 14:00 – 16:00 Uhr, in das Berliner Verbändehaus „Handel – Dienstleistung – Tourismus“ ein.

An einer Teilnahme interessierte Anbieter bekunden ihr Interesse aus organisatorischen Gründen bitte vorab per E-Mail an office@hotellerie.de oder posten auch gerne einen entsprechenden Kommentar hier im Blog!

 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.

25.08.2025 von Markus Luthe
About Short Stay and Short Pay

Aufgrund einer Vereinbarung der europäischen Statistikbehörde Eurostat mit Airbnb, Booking und Expedia (bis Ende 2024 auch Tripadvisor) schließt sich langsam die Informationslücke über Kurzzeitvermietungen von Ferienhäusern, Wohnungen und Zimmer in ansonsten privaten Gebäuden. Diese Daten werden von bestehenden Tourismusregistern nicht erfasst. Für den Zeitraum ab 2021 stehen nun europaweit die Übernachtungsdaten zur Verfügung und sie belegen: Kurzzeitvermietung (Short-Term Rental, STR) über Online-Vermittlungsplattformen boomt.

16.04.2025 von Markus Luthe
Ton ab?

Es ist zugegebenermaßen ein nur mäßig beschallter Nebenschauplatz. Aber weil auch der schnell prohibitiv teuer werden kann, kümmern wir uns im Hotelverband gerade intensiv mit der zukünftigen Vergabe von Frequenzen aus dem sogenannten Ultrahochfrequenz-Band (UHF). Das Thema mag weder für die breite Öffentlichkeit noch für Hospitality Professionals eine Herzensangelegenheit sein, doch es illustriert ganz gut unser Verständnis von Verbandsarbeit für die Branche. Und deshalb schalte ich hier mal „den Ton an“.