BüchnerBarella

06.04.2022

Versicherungsschutz Cyberattacke

Das Opfer einer Cyberattacke zu werden – für Sie immer noch undenkbar? Wir sind zu klein, zu unbedeutend, um in den digitalen Weiten des Internets aufzufallen.

Genau aus diesem Grund und den daraus resultierenden Betriebsschäden möchten wir erneut auf die Dringlichkeit einer Cyberdeckung hinweisen.

Denn es stellt sich nicht mehr die Frage, ob Sie als Unternehmer einen Versicherungsschutz wünschen, sondern ob Sie einen erhalten.

Neben den technischen Fragen werden auch die absolut zwingend zu erfüllenden Obliegenheiten abgefragt. Anhand dessen können wir Ihnen neue Indikationen unterbreiten. Finden Sie heraus, wie gut Ihr Unternehmen wirklich geschützt ist.

Unversicherte Unternehmen erleben in dieser Situation einen echten Rückschlag, denn ein Cyberschaden betrifft nicht nur Ihre Hardware und die Wiederherstellung des Back-ups, sondern auch die Betriebsunterbrechung, die aus solchen Schäden resultiert. Das Risikomanagement eines modernen Unternehmens muss sich auch mit digitalen Risiken auseinandersetzen. Die Cyber-Versicherung ist hierbei ein elementarer Baustein. Download: Cyber - Das unterschätzte Risiko.

LESEN SIE HIER, wie Herr Hoffmann, Geschäftsführer der HPE die Cyberattacke in seinem Unternehmen erlebt hat.

Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich direkt an:

Graf Alexander Bernadotte
Fachberater Verbandswesen

BüchnerBarella
Jägerweg 1
76532 Baden-Baden

+49 (0) 7221 9554-15
verband@buechnerbarella.de

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03.07.2024
ETL ADHOGA

Die E-Rechnung wird kommen. Ab 2028 sollen nach der Initiative der Europäischen Kommission „VAT in the Digital Age (ViDA) – Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter“ die reformierten digitalen Umsatzsteuer-Meldepflichten in Kraft treten. In Deutschland sind alle inländischen Unternehmen sogar schon ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen.
Unser Preferred Partner ETL ADHOGA hat in einem kostenfreien Webinar zur E-Rechnung informiert, was in diesem Zusammenhang zu tun ist. Das Webinar kann nun online abgerufen werden...

18.06.2024
IHA-Awards
IHA-Award-Gewinner 2024 (v.l.): Der Gewinner des IHA-Start-up-Awards 2024 Brendan May, Geschäftsführer Hotel ResBot, und der Gewinner der "Produktinnovation des Jahres" 2024 unter den Preferred Partnern des Hotelverbands André Roeske, Senior Vice President Sales ADA Cosmetics International GmbH

Der Hotelverband Deutschland (IHA) schreibt seit 2016 jährlich Branchenawards für Start-ups und die „Produktinnovation des Jahres“ seiner Preferred Partner aus, um praxisnahe, digitale oder innovative Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland zu fördern. Den in diesem Jahr bereits zum achten Mal ausgeschriebenen Branchenaward für Start-ups hat Hotel ResBot gewonnen. Mit der „Produktinnovation des Jahres 2024“ überzeugte ADA Cosmetics International die Besucher des diesjährigen upnxt Hospitality Festivals.

18.06.2024
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Im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals hat der Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) am 12. Juni 2024 vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte vergeben.