BüchnerBarella

31.05.2021

Betriebsrentenstärkungsgesetz

BüchnerBarella möchte Sie über das Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und die daraus entstehenden Änderungspflichten informieren.

Seit dem 1. Januar 2019 müssen Sie als Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen – und diese Pflicht gilt ab dem 01.01.2022 auch für alle Bestandsverträge inklusive noch aktiver 40b-Verträge!

Davon ausgenommen sind abweichende tarifvertragliche Regelungen und/oder bereits mindestens in dieser Höhe bezuschusste Verträge, sofern erkenntlich ist, dass der Zuschuss aus eingesparter Sozialversicherung stammt.


Handlungsempfehlung

  1. Beitragserhöhung Bestandsvertrag
     
  2. Sofern 1. nicht möglich ist, Erhöhung des Beitrags durch Zusatzvertrag
     
  3. Einrechnung des Zuschusses in gleichbleibenden Beitrag mit Anpassung der Entgeltumwandlungsvereinbarung, sofern 1. nicht möglich und 2. nicht gewünscht.

So kann BüchnerBarella unterstützen
Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihre aktuellen Verträge werfen – wir unterstützen Sie gerne! Soweit Ihre Verträge bereits von uns verwaltet werden, prüfen wir vorab die bestehenden Möglichkeiten.

Mögliche Lösung: Wir können Ihnen einen einheitlich neu konzipierten Gruppenvertrag anbieten, das spart viel Zeit, und Sie stellen sicher, dass alle Verträge den neuen Gesetzesvorschriften entsprechen.

Detailliertere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartner:


Alexander Graf Bernadotte
Fachbereichsleiter Verbandswesen

Tel.: +49 7221 95 54-15
Fax: +49 7221 95 54-19
E-Mail: verband@buechnerbarella.de
Web: http://www.buechnerbarella.de

BüchnerBarella Holding GmbH & Co. KG
Jägerweg 1
76532 Baden-Baden

Weitere
03.07.2024
ETL ADHOGA

Die E-Rechnung wird kommen. Ab 2028 sollen nach der Initiative der Europäischen Kommission „VAT in the Digital Age (ViDA) – Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter“ die reformierten digitalen Umsatzsteuer-Meldepflichten in Kraft treten. In Deutschland sind alle inländischen Unternehmen sogar schon ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen.
Unser Preferred Partner ETL ADHOGA hat in einem kostenfreien Webinar zur E-Rechnung informiert, was in diesem Zusammenhang zu tun ist. Das Webinar kann nun online abgerufen werden...

18.06.2024
IHA-Awards
IHA-Award-Gewinner 2024 (v.l.): Der Gewinner des IHA-Start-up-Awards 2024 Brendan May, Geschäftsführer Hotel ResBot, und der Gewinner der "Produktinnovation des Jahres" 2024 unter den Preferred Partnern des Hotelverbands André Roeske, Senior Vice President Sales ADA Cosmetics International GmbH

Der Hotelverband Deutschland (IHA) schreibt seit 2016 jährlich Branchenawards für Start-ups und die „Produktinnovation des Jahres“ seiner Preferred Partner aus, um praxisnahe, digitale oder innovative Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland zu fördern. Den in diesem Jahr bereits zum achten Mal ausgeschriebenen Branchenaward für Start-ups hat Hotel ResBot gewonnen. Mit der „Produktinnovation des Jahres 2024“ überzeugte ADA Cosmetics International die Besucher des diesjährigen upnxt Hospitality Festivals.

18.06.2024
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Im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals hat der Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) am 12. Juni 2024 vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte vergeben.