BüchnerBarella

31.05.2021

Betriebsrentenstärkungsgesetz

BüchnerBarella möchte Sie über das Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und die daraus entstehenden Änderungspflichten informieren.

Seit dem 1. Januar 2019 müssen Sie als Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen – und diese Pflicht gilt ab dem 01.01.2022 auch für alle Bestandsverträge inklusive noch aktiver 40b-Verträge!

Davon ausgenommen sind abweichende tarifvertragliche Regelungen und/oder bereits mindestens in dieser Höhe bezuschusste Verträge, sofern erkenntlich ist, dass der Zuschuss aus eingesparter Sozialversicherung stammt.


Handlungsempfehlung

  1. Beitragserhöhung Bestandsvertrag
     
  2. Sofern 1. nicht möglich ist, Erhöhung des Beitrags durch Zusatzvertrag
     
  3. Einrechnung des Zuschusses in gleichbleibenden Beitrag mit Anpassung der Entgeltumwandlungsvereinbarung, sofern 1. nicht möglich und 2. nicht gewünscht.

So kann BüchnerBarella unterstützen
Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihre aktuellen Verträge werfen – wir unterstützen Sie gerne! Soweit Ihre Verträge bereits von uns verwaltet werden, prüfen wir vorab die bestehenden Möglichkeiten.

Mögliche Lösung: Wir können Ihnen einen einheitlich neu konzipierten Gruppenvertrag anbieten, das spart viel Zeit, und Sie stellen sicher, dass alle Verträge den neuen Gesetzesvorschriften entsprechen.

Detailliertere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartner:


Alexander Graf Bernadotte
Fachbereichsleiter Verbandswesen

Tel.: +49 7221 95 54-15
Fax: +49 7221 95 54-19
E-Mail: verband@buechnerbarella.de
Web: http://www.buechnerbarella.de

BüchnerBarella Holding GmbH & Co. KG
Jägerweg 1
76532 Baden-Baden

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