Brandjacking: EU sollte Google die Rote Karte zeigen

24.10.2018 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe

Brüssel, 24. Oktober 2018 - HOTREC, der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, ist äußerst besorgt über die von Google angekündigten Änderungen seiner Markenpolitik. Google will zukünftig unter Ausnutzung seiner dominanten Marktposition jedem Vermittler gestatten, die Markennamen der gehandelten Produkte in Google-Anzeigen frei zu verwenden. Europäische Unternehmen können so die wichtige Kontrolle über ihre Markennamen, vollständig verlieren. HOTREC fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, in der bevorstehenden Verordnung über Geschäftsbeziehungen von Plattformen („P2B-Regulierung“) noch mehr Gewicht auf den Schutz der Rechte europäischer Unternehmen auf Kontrolle über ihre Marken zu legen.

Die Ankündigung von Google, jedem Online-Vermittler oder Informationsdienstleister bei der Werbung auf Google die freie Nutzung der Markennamen von Produkten zu gestatten, ist eindeutig ein Angriff auf die Autonomie der Unternehmen, die Kontrolle über ihre geistigen Eigentumsrechte auszuüben. Dieser Schritt bedeutet eine enorme Wertminderung der Rechte an Markennamen von Unternehmen. Der Markenschutz wird damit immer irrelevanter, was nicht akzeptabel sein darf.

„HOTREC fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, den Markenschutz europäischer Unternehmen in den laufenden Verhandlungen über P2B-Regulierung zu erhöhen, wie von HOTREC beiden Institutionen vorgeschlagen", sagte Christian de Barrin, CEO von HOTREC.

„Die derzeitige Änderung der Werberichtlinien von Google wird zu höheren Werbekosten führen und die Gewinne von Google erhöhen, ohne dass europäische Unternehmen oder Verbraucher zusätzlichen Nutzen daraus ziehen. Außerdem werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) keine faire Chance haben, in Google-Werbung noch selbst zu erscheinen", so Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC Distribution Task Force.

Pressekontakt: Guillaume Brouillet, Guillaume.Brouillet@hotrec.eu, + 32 (0)2 513 63 23


Über HOTREC

HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,9 Mio. Betriebe, von denen rund 99,5% Kleinstunternehmen sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union über 10 Mio. Arbeitsplätze. Das Gastgewerbe ist zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern der drittgrößte Wirtschaftszweig in Europa. HOTREC vereint 43 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 30 Ländern. So sind für Deutschland der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) als auch der Hotelverband Deutschland (IHA) Mitglieder von HOTREC.

PM 2018-10-24_HOTREC-Pressemitteilung_Brandjacking_EU sollte Google die Rote Karte zeigen


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.