Aussteller

01.06.2018

01.06.2018

beim IHA-Hotelkongress am 25./26. Juni 2018

Die nachfolgenden Preferred Partner sind als Aussteller beim diesjährigen Hotelkongress vor Ort dabei und freuen sich auf Ihren Besuch:

 

 

 




 


https://www.messe-stuttgart.de/intergastra/
https://www.liverate.chat/
 
https://www.metsatissue.com  
https://www.online-birds.com/
https://www.progros.de/home.html  
https://www.suitepad.de/
https://www.swissfeel.ch/de_ch/
http://www.tascan.de/de/
https://www.unitymedia.de/
https://www.winterhalter.com/de-de/


0
1
1
3
3
4
4
5
5
6
6
7
7
Weitere
30.11.2023
Deutsche Hotelakademie (DHA)
Strahlende Preisträger bei der Verleihung der Hospitality HR Awards in Köln. Bild: Thomas Loris

18 Sieger hat die Deutsche Hotelakademie bei ihrem Hospitality HR Award 2023 am 29. November 2023 in Köln bekannt gegeben. Der Award wird in 2023 zum zehnten Mal verliehen. Zu den Hauptpreisträgern der Jubiläums-Ausgabe zählen das Landhotel Voshövel, Seminaris, Upstalsboom, Eurostrand, Platzl Hotel, Naturhotel Forsthofgut und DQuadrat Living. Die erstmals beim Hospitality HR Award verliehenen Publikumsawards von IHA und kununu gehen an Motel One und das Hotel Lauterbad. Der Schwarzwälder Betrieb nimmt insgesamt zwei Trophäen entgegen, da er obendrein mit dem HGK-Ehrenpreis ausgezeichnet wurde.

15.11.2023
SuitePad

SuitePad, der Vorreiter für In-Room Tablets in der Hotellerie und langjähriger Preferred Partner des Hotelverbandes Deutschland (IHA), gibt heute die Einführung seines Performance-Modells bekannt, das die Finanzierung von Hoteltechnologie neu definiert. Das wegweisende Zahlungskonzept ermöglicht es Hotels ab 40 Zimmern, ihre digitale Transformation ohne die üblichen Hürden einer Anfangsinvestition voranzutreiben. Stattdessen beruht das Konzept auf einer erfolgsabhängigen Gebühr, die unmittelbar mit dem operativen Gewinn des Hotels verknüpft ist.

14.11.2023
IHD Kreditschutzverein

Nach der Regelverjährungsfrist verjähren mit Ablauf des 31.12. alle Zahlungsansprüche, die der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen. Handeln Sie rechtzeitig und ergreifen Sie – noch vor dem 31.12.2023 – geeignete Maßnahmen, um die Verjährung zu unterbrechen oder zu hemmen und Ihre Forderungen für die nächsten 30 Jahre zu sichern!