Auch Italien verbietet Buchungsportalen per Gesetz die Anwendung von Preisparitätsklauseln

02.08.2017 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
© Senato Republica
© Senato Republica

Nach Frankreich, Österreich und Deutschland untersagt nun auch Italien Online-Buchungsportalen die Anwendung sogenannter Meistbegünstigungsklauseln gegenüber Hotelpartnern. Die entsprechende Änderung des Artikels 50 des italienischen Wettbewerbsgesetzes wurde heute nach rund zweijährigem parlamentarischen Hin und Her vom italienischen Senat (Senato della Repubblica) mit 146 Ja- zu 113 Nein-Stimmen angenommen. Zuvor hatte bereits die Abgeordnetenkammer (Camera die Deputati) zugestimmt. Das gesetzliche Verbot der Ratenparitätsklauseln in Italien wird voraussichtlich im September 2017 in Kraft treten. „Das ist ein wichtiger Meilenstein zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen sowohl aus Sicht der Verbraucher als auch der Hotellerie in Italien und ganz Europa“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der Distribution Task Force des europäischen Dachverbandes HOTREC, die Entscheidung des italienischen Gesetzgebers.

Die neue Passage im italienischen Wettbewerbsrecht lautet (in eigener Übersetzung): „Jede Vereinbarung, die ein Hotel wie auch immer verpflichtet, dem Endverbraucher keine günstigeren Preise oder Vertragsbedingungen als über Zwischenhändler oder Makler zu gewähren, ist unabhängig vom anzuwendenden Vertragsrecht nichtig.”[1]

Noch im April 2015 hatten in einer konzertierten Aktion die Kartellbehörden in Frankreich, Schweden und Italien dem europäischen Marktführer Booking.com unter Auflagen „enge“ Paritätsklauseln gestattet, die dem Hotel günstigere Zimmerpreise auf der Hotelwebsite untersagten. Doch bereits im Juli 2015 beschloss die französische Nationalversammlung ein weitergehendes gesetzliches Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Buchungsportalen („Loi Macron“). Auch die österreichische Nationalversammlung verabschiedete am 9. November 2016 eine Änderung des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb. Das Gesetz erklärt Best-Preis- und Best-Konditionen-Klauseln in den Verträgen zwischen Hotels und Online-Buchungsplattformen (OTA) als unlautere Praxis und somit für nichtig. In Deutschland untersagte das Bundeskartellamt den Buchungsportalen HRS (Dezember 2013; rechtskräftig) und Booking.com (Dezember 2015; noch nicht rechtskräftig) die Anwendung solcher Meistbegünstigungsklauseln. In Belgien und der Schweiz sind entsprechende Gesetzesinitiativen wie in Frankreich, Österreich und Italien bereits ebenfalls auf den parlamentarischen Weg gebracht worden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Hotelverband Verbrauchern, zukünftig noch mehr als heute schon auch immer direkt auf der hoteleigenen Homepage nachzuschauen, um wirklich die besten Angebote zu finden. Parallel rät der Hotelverband allen Hoteliers, sich an der „Direkt Buchen“-Kampagne des europäischen Dachverbandes HOTREC zu beteiligen. Infos hierzu unter: https://www.book-direct-shop.eu/

 

[1] „È nullo ogni patto con il quale l'impresa turistico-ricettiva si obbliga a non praticare alla clientela finale, con qualsiasi modalità e qualsiasi strumento, prezzi, termini e ogni altra condizione che siano migliorativi rispetto a quelli praticati dalla stessa impresa per il tramite di soggetti terzi, indipendentemente dalla legge regolatrice del contratto.”

---------------------------------------------------------

Über den Hotelverband

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Fachverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Betriebe aus Reihen der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern, die über rund 170.000 Hotelzimmer verfügen. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.


PM 2017-08-02_Auch Italien verbietet Buchungsportalen Paritätsklauseln per Gesetz


Weitere
16.09.2026
Roadshow „IHA vor Ort": „MICE in der Hotellerie - Wer steuert das Geschäft?"

Das MICE-Segment – Meetings, Incentives, Conventions und Events – zählt zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Bereichen der Hotellerie und befindet sich in einem tiefgreifenden digitalen Wandel. Mit seinem etablierten Veranstaltungsformat „IHA vor Ort“: „MICE in der Hotellerie – Wer steuert das Geschäft?" widmet sich der Hotelverband Deutschland (IHA) im Herbst 2026 an sechs Standorten den aktuellen Entwicklungen im MICE-Vertrieb. Die kostenfreien, praxisorientieren Halbtagesformate (14:00–18:00 Uhr) mit Best Practices, Impulsen und Raum für Diskussionen richten sich an Manager und Führungskräfte der Tagungs- und Kongresshotellerie. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

15.09.2026
HOTREC-Distributionsstudie 2026: Europäischer OTA-Markt weiterhin hoch konzentriert

Der europäische Hotelvertrieb bleibt direktvertriebsgetrieben und ist zugleich so konzentriert wie nie. 85 Prozent aller OTA-Buchungen in Europa laufen über zwei Plattformkonzerne, in Deutschland hält Boo-king Holdings sogar 70,5 Prozent des OTA-Marktes. Das ist der Kernbe-fund der am Dienstag vorgestellten European Hotel Distribution Study 2026 von HOTREC, für die Prof. Roland Schegg von der HES-SO Valais-Wallis gemeinsam mit den nationalen Hotelverbänden zwischen Februar und Mai 2026 Angaben von 2.713 Hotels für das Referenzjahr 2025 ausgewertet hat.

09.09.2026
Statement von Markus Luthe zum EuG-Urteil zur untersagten Übernahme der Etraveli Group durch Booking

"Das Gericht der Europäischen Union hat heute die marktbeherrschende Stellung von Booking.com auf dem Hotelbuchungsportalmarkt klar bestätigt. Das bedeutet auch zusätzlichen Rückenwind für die Klage von bereits mehr als 10.000 europäischen Hotels auf Schadenersatz!"