Auch Italien verbietet Buchungsportalen per Gesetz die Anwendung von Preisparitätsklauseln

02.08.2017 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
© Senato Republica
© Senato Republica

Nach Frankreich, Österreich und Deutschland untersagt nun auch Italien Online-Buchungsportalen die Anwendung sogenannter Meistbegünstigungsklauseln gegenüber Hotelpartnern. Die entsprechende Änderung des Artikels 50 des italienischen Wettbewerbsgesetzes wurde heute nach rund zweijährigem parlamentarischen Hin und Her vom italienischen Senat (Senato della Repubblica) mit 146 Ja- zu 113 Nein-Stimmen angenommen. Zuvor hatte bereits die Abgeordnetenkammer (Camera die Deputati) zugestimmt. Das gesetzliche Verbot der Ratenparitätsklauseln in Italien wird voraussichtlich im September 2017 in Kraft treten. „Das ist ein wichtiger Meilenstein zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen sowohl aus Sicht der Verbraucher als auch der Hotellerie in Italien und ganz Europa“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der Distribution Task Force des europäischen Dachverbandes HOTREC, die Entscheidung des italienischen Gesetzgebers.

Die neue Passage im italienischen Wettbewerbsrecht lautet (in eigener Übersetzung): „Jede Vereinbarung, die ein Hotel wie auch immer verpflichtet, dem Endverbraucher keine günstigeren Preise oder Vertragsbedingungen als über Zwischenhändler oder Makler zu gewähren, ist unabhängig vom anzuwendenden Vertragsrecht nichtig.”[1]

Noch im April 2015 hatten in einer konzertierten Aktion die Kartellbehörden in Frankreich, Schweden und Italien dem europäischen Marktführer Booking.com unter Auflagen „enge“ Paritätsklauseln gestattet, die dem Hotel günstigere Zimmerpreise auf der Hotelwebsite untersagten. Doch bereits im Juli 2015 beschloss die französische Nationalversammlung ein weitergehendes gesetzliches Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Buchungsportalen („Loi Macron“). Auch die österreichische Nationalversammlung verabschiedete am 9. November 2016 eine Änderung des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb. Das Gesetz erklärt Best-Preis- und Best-Konditionen-Klauseln in den Verträgen zwischen Hotels und Online-Buchungsplattformen (OTA) als unlautere Praxis und somit für nichtig. In Deutschland untersagte das Bundeskartellamt den Buchungsportalen HRS (Dezember 2013; rechtskräftig) und Booking.com (Dezember 2015; noch nicht rechtskräftig) die Anwendung solcher Meistbegünstigungsklauseln. In Belgien und der Schweiz sind entsprechende Gesetzesinitiativen wie in Frankreich, Österreich und Italien bereits ebenfalls auf den parlamentarischen Weg gebracht worden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Hotelverband Verbrauchern, zukünftig noch mehr als heute schon auch immer direkt auf der hoteleigenen Homepage nachzuschauen, um wirklich die besten Angebote zu finden. Parallel rät der Hotelverband allen Hoteliers, sich an der „Direkt Buchen“-Kampagne des europäischen Dachverbandes HOTREC zu beteiligen. Infos hierzu unter: https://www.book-direct-shop.eu/

 

[1] „È nullo ogni patto con il quale l'impresa turistico-ricettiva si obbliga a non praticare alla clientela finale, con qualsiasi modalità e qualsiasi strumento, prezzi, termini e ogni altra condizione che siano migliorativi rispetto a quelli praticati dalla stessa impresa per il tramite di soggetti terzi, indipendentemente dalla legge regolatrice del contratto.”

---------------------------------------------------------

Über den Hotelverband

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Fachverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Betriebe aus Reihen der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern, die über rund 170.000 Hotelzimmer verfügen. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.


PM 2017-08-02_Auch Italien verbietet Buchungsportalen Paritätsklauseln per Gesetz


Weitere
02.07.2024
Online-Buchungsportale dominieren weiterhin Hotelvertrieb in Deutschland und Europa

HOTREC Hospitality Europe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis seit dem Jahr 2013 im Zweijahresturnus europaweite Online-Umfragen unter europäischen Hotels durch, um Entwicklungstendenzen der Distributionskanäle aufzuzeigen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext zu analysieren. Die nun vorliegend aktuelle Auswertung zeigt, dass zwischen 2013 und 2023 der Anteil der Online-Buchungsportale (OTA) am europäischen Hotelvertrieb um 50% gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Europa zwischen 2013 und 2023 um 11,6% zurückgegangen. In Deutschland sank der Anteil der Übernachtungen, die über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel gebucht wurden in den letzten zehn Jahren um 8,2%. Die Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen um 49,0% steigern.

27.06.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Beim Klimaschutz hat die Reduktion von CO₂ Vorrang vor dessen Kompensation. Eine Werbung mit „klimaneutral“ ist irreführend, wenn dieser Unterschied nicht deutlich wird.

Stefan Dinnendahl, Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA), fasst das BGH-Urteil zusammen: "Wer mit 'klimaneutral' wirbt, muss die konkrete Bedeutung dieses umweltbezogenen Begriffs erklären. Eine Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind für den BGH keine gleichwertigen Maßnahmen."

18.06.2024
GVFH vergibt gemeinsam mit IHA und DHA vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte
Gewinnerin der Stipendien Pia Weber, Lena Waldron und Hoang Duoc Duong (3. bis 5. von links) mit Merle Losem (rechts) und Otto Lindner (links) anlässlich des upnxt Hospitality Festivals 2024. Mit auf dem Bild die Gewinner der Produktinnovation des Jahres und des IHA-Start-up Awards 2024 (2.v.l.): André Roeske, Senior Vice President Sales ADA Cosmetics International GmbH und Brendan May, Geschäftsführer Hotel Res Bot (2.v.r.). © Upnxt/Elevatr

Im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals hat der Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) am 12. Juni 2024 vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte vergeben.