Auch Hotelbuchungsportale sollten auf Meist-begünstigungsklauseln verzichten

27.08.2013 | Amazon streicht AGB-Klausel zur Preisparität

Der weltweit führende Online-Händler Amazon hat offenbar still und leise die auch im Einzelhandel umstrittene Preisparität aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen. Diese Klausel untersagte teilnehmenden Händlern, Produkte auf anderen Online-Marktplätzen bzw. in eigenen Webshops zu günstigeren Preisen als auf Amazon anzubieten. Nach Angaben der Internetplattform wortfilter.de fehlen die fraglichen Klauseln zur Preisparität bereits seit dem 20. August in den AGB von Amazon. Das Unternehmen selbst hat sich bisher noch nicht zu den Änderungen geäußert.

Solche Meistbegünstigungsklauseln geraten immer stärker ins Visier der Wettbewerbsbehörden. So hat das Bundeskartellamt am 25. Juli 2013 zu seiner diesbezüglich bereits zweiten Abmahnung des Hotelbuchungsportals HRS mitgeteilt, dass Bestpreisklauseln grundlegende Fragen für den Vertrieb über Online-Plattformen auch in anderen Branchen aufwerfen. Amazon scheint nun die Entscheidung mit der unternehmensseitig vollzogenen Abschaffung der umstrittenen Preisparität vorweg zu nehmen.

„Der Verzicht von Amazon auf die Preisparitätsklauseln sollte auch für die marktdominierenden Hotelbuchungsportale beispielgebend sein. Verpflichtende Raten-, Verfügbarkeits- und Konditionenparitäten sind egal in welcher Branche Auslaufmodelle. Auch die Hoteliers in Deutschland haben ein Anrecht darauf, dass diese täglichen Gängeleien der Buchungsportale ein Ende haben und endlich wieder freier Wettbewerb und Rechtssicherheit im Vertrieb hergestellt wird“, fordert Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Mitglieder aus Reihen der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an.

Ihr Ansprechpartner:

Markus Luthe

Hotelverband Deutschland (IHA)

Am Weidendamm 1A

10117 Berlin

Fon +49 30 59 00 99 690

Fax +49 30 59 00 99 699

e-mail: luthe@hotellerie.de

PM 2013-08-27 Amazon streicht AGB-Klausel zur Preisparitaet - Auch Hotelbuchungsportale sollten auf Meistbeguenstigungsklauseln verzichten


Weitere
27.09.2024
Statement von Otto Lindner zum Welttourismustag unter dem Motto "Tourismus & Frieden"

"Heute ist Welttourismustag zum Thema Tourismus & Frieden. Wir können in Deutschland stolz darauf sein, dass unser touristisches Angebot und unsere Gastfreundschaft mittlerweile Völkerverständigung und Versöhnung ermöglichen. Diese Errungenschaft ist keine Selbstverständlichkeit, doch alle Beschäftigten im Gastgewerbe können jeden Tag dafür einstehen."

Otto Lindner
IHA-Vorsitzender

26.09.2024
Hotelmeldepflicht: Hotelverband begrüßt Abschaffung antiquierter Meldezettel für inländische Hotelgäste

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das lange angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet. „Wir begrüßen das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste. Seit Jahrzehnten fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) die Ablösung der papierhaften Meldescheine beim Check-in im Hotel, die für die Branche geradezu zum Inbegriff überflüssiger Bürokratie geworden sind“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Nun sollte umgehend auch eine zeitgemäße Alternative für unsere ausländischen Gäste in Angriff genommen werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hierzu zumindest auf europäischer Ebene zeitnah eine Initiative startet.“

19.09.2024
Europäischer Gerichtshof stärkt deutschen Hotels den Rücken in ihrer Auseinandersetzung mit Booking.com

Mit seinem heutigen Urteil in der Rechtssache C-264/23 hat der EuGH das marktbeherrschende Buchungsportal Booking.com in seine Schranken verwiesen und für Rechtssicherheit in Europa gesorgt. „Booking.com hat versucht, die Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten gegeneinander auszuspielen. Mit seiner ‚Torpedoklage‘ zum Bezirksgericht in Amsterdam wollte Booking.com die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe unterlaufen, der die Bestpreisklauseln des Portals als eindeutig kartellrechtswidrig erachtet hatte. Dem haben die obersten europäischen Richter nun eine klare Absage erteilt“, kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir hoffen, dass nach dieser wegweisenden Entscheidung des EuGH das zugrundeliegende Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam nun schnell wieder Fahrt aufnimmt und die Schadensersatzansprüche der deutschen Hotels wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln einer zeitnahen Entscheidung zugeführt werden können.“