Aktualisierte Neuauflage ab sofort erhältlich: Rechtsklarheit durch IHA-Merkblatt „Haftungsfragen beim Internetzugang für Gäste in Hotels“

14.02.2012 |

(Berlin, 14. Februar 2012) Mit der Neuauflage seines Merkblatts „Haftungsfragen beim Internetzugang für Gäste in Hotels“ bietet der Hotelverband Deutschland (IHA) den Hoteliers noch mehr Rechtsklarheit beim Thema Internet. Unter Einbeziehung der aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung hat der Hotelverband sein Merkblatt komplett überarbeitet und  eigt neben den Haftungsrisiken für den Hotelier auch zugleich Lösungen zu deren Minimierung auf. Das Merkblatt, das in enger Kooperation mit spezialisierten Partnern des Verbandes entstand, enthält neben den bewährten „Hinweisen zur Internetnutzung im Hotel“, die der Hotelier seinen Gästen aushändigen kann, neu eine Checkliste mit Sicherheitsaspekten für die Auswahl von Hardware-Komponenten und die Konfiguration des Hotelnetzes.

In Zeiten moderner Kommunikation gehört es zum Standard, dass dem Gast im Hotel ein drahtloser oder drahtgebundener Zugang zum Internet angeboten wird. Was für den Hotelier Service und für den Gast ein wichtiges Kriterium bei der Hotelwahl ist, birgt jedoch Haftungsrisiken in sich. Illegale Downloads können als Urheberrechtsverletzungen empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

Der Hotelverband hatte deshalb bereits im Jahr 2009 erstmals sein Merkblatt „Haftungsfragen beim Internetzugang für Gäste in Hotels“ veröffentlicht. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtsprechung bis hinauf zum Bundesgerichtshof (BGH) intensiv mit den Haftungsfragen rund ums WLAN auseinandergesetzt. In seiner Entscheidung zeigt der BGH Anforderungen für Maßnahmen auf, mit welchen WLAN-Hotspots generell gesichert werden sollten. Um den Hotelier auf diese Anforderungen vorzubereiten, skizziert das Merkblatt die Haftungssituation des Hoteliers und wirft einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung in diesem Gebiet.

Das Merkblatt enthält daneben ebenso einfache wie praxisnahe Lösungen, die der Hotelverband mit spezialisierten Partnern entwickelt hat, um das Haftungsrisiko für Internetzugänge in Hotels zu minimieren. Das Lösungskonzept basiert dabei auf vier Säulen, nämlich einer technisch sicheren Hotspot-Komplettlösung, Hinweisen zur Nutzung des Internetzuganges durch den Gast, einer Versicherungslösung für das verbleibende Haftungsrisiko und last but not least einer Rechtshilfe durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei.

Neu hinzugekommen ist eine Checkliste mit Sicherheitsaspekten für die Aus-wahl von Hardware-Komponenten und die Konfiguration des Hotelnetzes, die bei der Einrichtung eines WLAN-Netzes im Hotel beachtet werden sollte.

Das Merkblatt hilft dem Hotelier, die richtige Zugangslösung für sein Hotel zu finden. Die ebenfalls im Merkblatt enthaltenen Nutzungsbedingungen kann der Hotelier seinem Gast in übersichtlicher und verständlicher Form vorlegen. Sie enthalten ohne Gewähr die aus Sicht des Hotelverbandes wichtigen Aspekte, über welche der Hotelier seinen Gast bei der Benutzung des Internetzugangs im Hotel aufklären sollte. Als bewährten Service wurden die im Merkblatt ent-haltenen Hinweise für die Gäste ins Englische übersetzt.

Die Neuauflage des Merkblattes mit den Nutzungsbedingungen steht IHA-Mitgliedern kostenfrei zum Download zur Verfügung. Für Nicht-IHA-Mitglieder ist das Merkblatt im IHA-Shop unter www.iha-shop.de erhältlich. Der Preis beträgt 25,00 Euro (inkl. USt). Für Mitgliedshotels des DEHOGA beträgt der Preis 20,00 Euro (inkl. USt).


Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Fachverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt knapp 1.400 Betriebe aus Reihen der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern, die über rund 170.000 Hotelzimmer verfügen und einen Anteil von mehr als 20 Prozent des deutschen Hotelmarktes repräsentieren. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an.


Die Pressemitteilung können Sie hier im PDF-Format herunterladen.

PM_2012_04 Neuauflage des IHAMerkblatts Haftungsfragen beim Internetzugang fuer Gaeste in Hotels


Weitere
27.09.2024
Statement von Otto Lindner zum Welttourismustag unter dem Motto "Tourismus & Frieden"

"Heute ist Welttourismustag zum Thema Tourismus & Frieden. Wir können in Deutschland stolz darauf sein, dass unser touristisches Angebot und unsere Gastfreundschaft mittlerweile Völkerverständigung und Versöhnung ermöglichen. Diese Errungenschaft ist keine Selbstverständlichkeit, doch alle Beschäftigten im Gastgewerbe können jeden Tag dafür einstehen."

Otto Lindner
IHA-Vorsitzender

26.09.2024
Hotelmeldepflicht: Hotelverband begrüßt Abschaffung antiquierter Meldezettel für inländische Hotelgäste

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das lange angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet. „Wir begrüßen das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste. Seit Jahrzehnten fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) die Ablösung der papierhaften Meldescheine beim Check-in im Hotel, die für die Branche geradezu zum Inbegriff überflüssiger Bürokratie geworden sind“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Nun sollte umgehend auch eine zeitgemäße Alternative für unsere ausländischen Gäste in Angriff genommen werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hierzu zumindest auf europäischer Ebene zeitnah eine Initiative startet.“

19.09.2024
Europäischer Gerichtshof stärkt deutschen Hotels den Rücken in ihrer Auseinandersetzung mit Booking.com

Mit seinem heutigen Urteil in der Rechtssache C-264/23 hat der EuGH das marktbeherrschende Buchungsportal Booking.com in seine Schranken verwiesen und für Rechtssicherheit in Europa gesorgt. „Booking.com hat versucht, die Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten gegeneinander auszuspielen. Mit seiner ‚Torpedoklage‘ zum Bezirksgericht in Amsterdam wollte Booking.com die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe unterlaufen, der die Bestpreisklauseln des Portals als eindeutig kartellrechtswidrig erachtet hatte. Dem haben die obersten europäischen Richter nun eine klare Absage erteilt“, kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir hoffen, dass nach dieser wegweisenden Entscheidung des EuGH das zugrundeliegende Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam nun schnell wieder Fahrt aufnimmt und die Schadensersatzansprüche der deutschen Hotels wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln einer zeitnahen Entscheidung zugeführt werden können.“