Airbnb erkennt amtliche Gastgeberregistrierung endlich als notwendig an

27.10.2016 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe

Brüssel, 27. Oktober 2016 – Unmittelbar vor der Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs in New York, welcher Gastgebern die Veröffentlichung von Angeboten verbietet, die gegen das New Yorker Gesetz über kurzfristige Vermietung verstoßen, hat die größte „Home-sharing“-Plattform Airbnb selbst Maßnahmen im Einklang mit HOTREC’s 10 Schritten zu einer verantwortungsbewussten „Sharing” Economy  vorgeschlagen. Zur Abwehr der Gesetzesverschärfung bietet Airbnb nun eine Gastgeberregistrierung an, um staatlichen Stellen die Gesetzesumsetzung und deren Kontrolle zu erleichtern. Die Registrierung der Kurzzeitübernachtungen ist seit mehr als zwei Jahren eine Schlüsselforderung von HOTREC.

Außerdem möchte die Plattform gegen Gastgeber, welche mehrfach gelistet – ein klares Indiz einer professionellen Geschäftstätigkeit – schärfer vorgehen. HOTREC fordert ebenfalls eine klare Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit und stellt dabei auf das Offerieren mehrere Angebote ab. Darüber hinaus sind alle regelmäßigen Vermietungen ebenfalls als gewerbliche Tätigkeiten einzustufen, um ein Umgehen europäischer Vorschriften zu verhindern und so den Verbraucher zu schützen.

Der Vorstoß der Plattform ist indes zu spät gekommen, denn die Stadt New York hat die Gesetzesvorlage bereits verabschiedet, um das Multiple Dwelling Law von 2010 besser durchzusetzen, das Wohnungsvermietungen für weniger als 30 Tage verbietet. Das Angebot durch Airbnb ist jedoch als klarer Beleg zu werten, dass solche Plattformen mehr zu einer verantwortlichen „kollaborativen“ Wirtschaft beitragen können.

„HOTREC sieht mit Genugtuung, dass unsere Forderungen an eine verantwortungsbewusste Zusammenarbeit vom größten Player auf dem Markt endlich anerkannt werden“, so Christian de Barrin, CEO von HOTREC. „Plattformen haben eben doch eine klare Verantwortung, die Märkte und die Wirtschaft sauber und damit fair für alle Beteiligten gleichermaßen zu gestalten“, fügte de Barrin hinzu.

„Die obligatorische Registrierung der Aktivitäten bei den örtlichen Behörden, ist der alternativlose Weg zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten und damit der Schattenwirtschaft“, folgerte Ramón Estalella als Vorsitzender der HOTREC Task Force „Sharing“ Economy.

Über HOTREC:

HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % kleine und mittlere Betriebe (KMU) sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern ist der Tourismus damit in Europa einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt. HOTREC vereint 43 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 30 verschiedenen Ländern.

Für weitere Informationen: www.hotrec.eu

PRESS CONTACT: Daniel Makay +32(0)2 504 78 42, daniel.makay@hotrec.eu                                                                                                                                                                                          

HOTREC-Pressemitteilung_2016-10-27_Airbnb_erkennt_amtliche_Gastgeberregistrierung_endlich_als_notwendig_an


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.