Beitragsordnung

A. Allgemeines

  1. Der Beitrag der Hotels errechnet sich auf Basis der im aktuellen Hotelführer des "Hotelverband Deutschland (IHA) e. V." angegebenen Zimmerzahl nach Maßgabe der untenstehenden Tabelle.

    Saison- und Seebäderbetriebe erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 100 Euro, wenn sie länger als drei Monate im Jahr geschlossen haben. Die Schließungszeiten müssen im Hotelführer aufgeführt sein.

  B. Beitragstabelle

BeitragskategorieBeitrag
Euro pro Jahr
AHOTELS mit bis zu
50 Zimmern
1.370
BHOTELS mit
51 - 150 Zimmern
2.319
CHOTELS mit
151 - 300 Zimmern
3.058
DHOTELS mit
über 300 Zimmern
3.666
PMPERSÖNLICHE MITGLIEDER729
PPPREFERRED PARTNER8.150
RR RESTAURANTS820

 

C. Beitragsstaffel für Hotelketten

Die Beiträge für Hotels, die Ketten angehören, können unter folgenden Voraussetzungen laut Beitragskategorie KE rabattiert werden:

  • Alle nach der Satzung des Hotelverbands Deutschland (IHA) als Mitglieder in Frage kommenden Hotels der Kette sind Verbandsmitglieder.
     
  • Die Beiträge werden vom Hotelverband Deutschland (IHA) zentral mit der Hauptverwaltung der Kette abgerechnet.
     
KE KETTEN
(sofern die Voraussetzungen unter C erfüllt sind)
 
5 - 10 Hotels35 % Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
11 - 20 Hotels40 % Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
21 - 30 Hotels45 % Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
31 - 40 Hotels50 % Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
41 - 50 Hotels55 % Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
51 - 100 Hotels60 % Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
101 - 150 Hotels70 % Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
über 150 Hotels80 % Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel

 

D. Beitragsstaffel für Hotelkooperationen

Die Beiträge für Hotels, die Hotelkooperationen angehören, können unter folgenden Voraussetzungen laut Beitragskategorie KP rabattiert werden:

  • 25 % der nach der Satzung des Hotelverbands Deutschland (IHA) als Mitglieder in Frage kommenden Hotels der Hotelkooperation sind Verbandsmitglieder
     
  • Die Beitragsstaffel bemisst sich nicht nach der Zahl der zur Kooperation, sondern der jeweils zu Beginn eines Beitragsjahres zum Verband gehörenden Hotels
     
  • Der Beitritt und die Beitragsabrechnung sollen grundsätzlich zwischen Hotelverband Deutschland (IHA) und der Kooperationszentrale abgewickelt werden
     
  • Werden der Beitritt und die Abrechnung der Beiträge nicht zentral mit der Kooperation abgewickelt, wird der Rabatt um 5% pro Hotel gekürzt.
     
KP KOOPERATIONEN
(sofern die Voraussetzungen unter D erfüllt sind)
 
5 - 10 Hotels35 % (30%) Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
11 - 20 Hotels      40 % (35%) Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
21 - 30  Hotels  45 % (40%) Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
31 - 40 Hotels50 % (45%) Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
41 - 50 Hotels  55 % (50%) Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
51 - 100 Hotels60 % (55%) Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
101 - 150 Hotels70 % (65%) Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel
über 150 Hotels80 % (75%) Rabatt vom Normalbeitrag (A – D) pro Hotel

 

E. Erläuterungen zu den Beitragsstaffeln

Als Hotelkette im Sinne dieser Beitragsordnung gelten Unternehmen mit mehreren, mindestens aber fünf Hotels im Bundesgebiet, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und unter einer oder mehreren dem Unternehmen zugehörigen Marken firmieren.

Als Hotelkooperation im Sinne dieser Beitragsordnung gelten freiwillige Zusammenschlüsse von min­destens zehn rechtlich selbständigen Hotels im Bundesgebiet unter einer gemeinsamen Marke zum Zweck der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Marketing oder Vertrieb. Mitglieder führen den Namen der Kooperation in ihrem Hotelnamen. Eine Kooperationszentrale mit mehreren Mitarbeitern und signifikantem Budget für die Aufgaben der Hotelkooperation wird unterhalten.

Mehrfachrabattierungen sind ausgeschlossen.

In allen Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.

 

F. Ermäßigung für Privathotels

Hotels, die nicht nach der Beitragsstaffel abgerechnet werden, erhalten seit 1. Januar 2003 10% Rabatt in ihrer jeweiligen Beitragskategorie.

 

G. Anpassungsklausel

Unbeschadet einer Beitragsänderung nach § 5 der Satzung, werden die Beiträge der Beitragskategorien A, B, C, D, PM, PP und R  jährlich angepasst. Grundlage bildet der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Dabei wird zum 1. Januar des Jahres jeweils die Preissteigerungsrate des Vorvorjahres zugrunde gelegt. Die Mitgliedsbeiträge werden auf volle Euro gerundet. Bei einer Preissteigerungsrate kleiner Null Prozent bleiben die Beiträge unverändert.
 

 

 

IHA-Beitragsordnung_2026

Diese Beitragsordnung wurde beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 13. Juni 1992 in München, geändert zuletzt am 30. Juni 2022 auf der Mitgliederversammlung in Düsseldorf. In dieser Fassung gültig ab 1. Januar 2025.