Modernisierung des EU-Verbraucherrechts schützt Verbraucher und Unternehmen vor irreführenden Praktiken im Internet

29.03.2019 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe
© europa.rs
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HOTREC begrüßt ausdrücklich die heute erfolgte Zustimmung der Ständigen Vertreter des Rates der Mitgliedstaaten (AStV/Coreper) zu der mit dem Europäischen Parlament im Trilog-Verfahren erzielten Einigung über die Modernisierung des EU-Verbraucherrechts ("New Deal for Consumers"). Diese Reform stellt einen wichtigen Schritt gegen einige weit verbreitete unlautere und intransparente Praktiken auf Online-Märkten dar.

„Das europäische Gastgewerbe war von Anfang an ein entschiedener Befürworter dieses EU-Vorschlags. Die Unterstützung des Rates für das Verbot von verdeckten Zahlungen für Platzierungen auf Online-Plattformen und für die neuen Informationspflichten für Plattformen und Vergleichswebsites. Dies wird den Verbrauchern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, einen besseren Zugang zu den besten Online-Angeboten zu erhalten und Manipulationen von Online-Bewertungen zu verhindern. Dies ist zum Nutzen der Verbraucher, als auch der Unternehmen“, kommentierte HOTREC-Präsident Jens Zimmer Christensen.

„Die Unterstützung des Rates ist von grundlegender Bedeutung, damit das Europäische Parlament die neuen Rechtsvorschriften schnell annimmt. Besonders die Information der Verbraucher darüber, wer hinter einem Angebot steht und ob Verbraucherrechte gelten, ist eine dringende Notwendigkeit, um auch auf dem Markt für touristische Unterkünfte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Es wird unseriöse Anbieter daran hindern, die Anonymität kollaborativer Plattformen zu nutzen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu umgehen“, fügte Christian de Barrin, CEO von HOTREC, hinzu.

Die heute genehmigte Vereinbarung enthält die folgenden Kernpunkte:

  • Verdeckte Zahlungen für bessere Platzierungen auf Online-Plattformen werden verboten;
     
  • Online-Plattformen und Vergleichswebsites müssen die Verbraucher über die wichtigsten Parameter informieren, die das Produktranking bestimmen;
     
  • Vergleichswebsites müssen bezüglich der Authentizität der veröffentlichten Bewertungen transparenter werden;
     
  • Online-Plattformen müssen die Verbraucher informieren, ob Produkte von professionellen Händlern verkauft werden oder von privaten Anbietern und welche Transaktionen durch das Verbraucherrecht geschützt sind;
     
  • Neue Regeln sollen garantieren, dass vermeintliche Preisaktionen auf Online-Plattformen nicht gefälscht sind.
     

HOTREC fordert das Europäische Parlament auf, die mit dem Rat erzielte Einigung noch vor Ablauf seiner Amtszeit anzunehmen.


HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,9 Mio. Betriebe, von denen rund 99,5% Klein- und Kleinstunternehmen sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union über 11 Mio. Arbeitsplätze. Das Gastgewerbe ist zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern der drittgrößte Wirtschaftszweig in Europa. HOTREC vereint 44 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 30 Ländern. Für Deutschland sind der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) Mitglieder von HOTREC.


Pressekontakt: Guillaume Brouillet, guillaume.brouillet@hotrec.eu, + 32 (0)2 513 63 23

PM 2019-03-29_HOTREC-Pressemitteilung zum New Deal for Consumers


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