Niederlage für Bundeskartellamt: OLG Düsseldorf lässt Booking.com Ratenparitätsklauseln glatt durchgehen

04.06.2019 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
Eingang zum OLG Düsseldorf; © M. Luthe /IHA
Eingang zum OLG Düsseldorf; © M. Luthe /IHA

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat heute der seit 2015 anhängigen Beschwerde des Buchungsportals Booking.com gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes zu seinen engen wie weiten Meistbegünstigungsklauseln stattgegeben. „Die Entscheidung des Kartellsenats kommt nach dem überraschenden Verlauf der mündlichen Verhandlungen für uns nicht mehr unerwartet, doch sie trifft auf unser gänzliches Unverständnis“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), das richterliche Votum. „Sollte diese Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf Bestandskraft erlangen, wären die Hotels als mehr oder weniger abhängiger Vertragspartner den kleineren und größeren Gemeinheiten der marktdominanten Portalriesen zukünftig schutzlos ausgeliefert,“ kritisiert Lindner.

Mit der heutigen Entscheidung hält das OLG Düsseldorf die umstrittenen engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig, um ein vom Buchungsportal behauptetes Trittbrettfahrerproblem durch illoyale Hotelpartner zu unterbinden. Von dieser schon in der ersten mündlichen Verhandlung im Februar 2017 vorgetragenen rechtstheoretischen Argumentation ließ sich der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf Gericht auch nicht durch zusätzlich eingeholte umfassende Studien und Kundenbefragungen abbringen, obwohl aus Sicht der Bundeskartellamts und des Hotelverbandes Deutschland (IHA) als Beigeladener des Verfahrens die Beweislage nunmehr erdrückend ist, dass Trittbrettfahren kein nennenswertes Phänomen, sondern eine reine Schutzbehauptung des Buchungsportals ist.

„Die rechtliche Beurteilung des OLG Düsseldorf stellt national wie international ein Novum dar, mit dem sich der 1. Kartellsenat auch in krassen Widerspruch zu seinen eigenen Entscheidungen in Sachen HRS und Expedia setzt,“ moniert IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Wir setzen also darauf, dass das Bundeskartellamt gegen den Ausschluss der Rechtsbeschwerde seinerseits Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen wird und bis zur höchstrichterlichen Klärung Booking.com die Verwendung von Ratenparitätsklauseln auch in Deutschland weiterhin untersagt bleibt.“

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2019-06-04_OLG Düsseldorf lässt Booking.com Paritätsklauseln glatt durchgehen


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.