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Hotelführer
RoLigio Wellness Resort Romantischer Winkel
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/hotelfuehrer/hotel/hotel-gut-matheshof-bw-signature-collection-by-best-western
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Hotelführer
Hotel & Spa Gut Matheshof, BW Signature Collection by Best Western
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Hotelführer
Hyatt Place Frankfurt Airport
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Hotelführer
Prize by Radisson, Dresden-Mitte
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Hotelführer
prizeotel Hannover-Mitte
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/news/newsdetail/deutsche-hotelakademie-dha-33
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Produktnews
Die Deutsche Hotelakademie (DHA) wurde erneut vom Bewertungsportal Fernstudiumcheck mit dem Titel Top-Fernschule ausgezeichnet. Diese Anerkennung unterstreicht die führende Rolle der DHA im Bereich der berufsbegleitenden Weiterbildungen für die Hotellerie und Gastronomie.
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/news/newsdetail/statement-von-markus-luthe-zum-kabinettbeschluss-des-4-buerokratieentlastungsgesetzes
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Pressemitteilungen
„Der Hotelverband hat jahrzehntelang für die Abschaffung der analogen Meldescheine gekämpft, nun wird sie zumindest für inländische Gäste endlich Realität. Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt zeitnah eine Initiative für eine praxistaugliche Regelung für unsere ausländischen Gäste.“
Markus Luthe
Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)
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/news/newsdetail/statement-von-max-c-luscher-zur-heutigen-abstimmung-der-green-claims-directive-im-europaeischen-parlament
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Pressemitteilungen
„Wir brauchen klare, einheitliche und realistische Richtlinien in Europa, um die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen zu gewährleisten. Nur so kann Greenwashing und unfairer Wettbewerb unterbunden werden.“
Max C. Luscher
Vorstandsmitglied Hotelverband Deutschland (IHA)
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/news/newsdetail/mit-an-sicherheit-grenzender-wahrscheinlichkeit-zu-lasten-der-hotels
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Blog
Darf ein Hotel aufgrund eines pandemiebedingten Beherbergungsverbots einen Gast nicht wie geplant aufnehmen, kann der Gast seine bereits gezahlten Übernachtungskosten zurückverlangen. Dies hat der BGH nun mit seinem Urteil vom 6. März 2024 auch für nicht stornierbare Tarife bestätigt.
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/news/newsdetail/statement-von-stefan-dinnendahl-zum-bgh-urteil-bzgl-hotelkosten-bei-beherbergungsverbot-im-rahmen-der-corona-pandemie
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Pressemitteilungen
Der BGH hat heute bestätigt, dass Gäste bei einem coronabedingten Beherbergungsverbot auch bei nicht stornierbaren Tarifen ihr Geld zurückverlangen können. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Gast auch keine zeitliche Verschiebung des Hotelaufenthaltes oder einen Gutschein als Ersatz akzeptieren.
Stefan Dinnendahl
Stv. Hauptgeschäftsführer IHA