Gewinnmaximierung Logis, Resort, SPA, MICE

Total Revenue im Hotel

Geschrieben von Barbara Goerlich, Bianca Spalteholz
Seiten: 256
Verlag: INTERHOGA GmbH
Auflage: 3. Auflage 2020

59,00 €
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Das Standardwerk über "Total Revenue Management im Hotel" gibt einen umfassenden und praxisorientierten Überblick über Umsatz- und Ertrags-Optimierung im gesamten Hotel. Der mehrfach ausgezeichnete Fachbuchklassiker der Branchenexpertinnen Barbara Goerlich und Bianca Spalteholz liegt nun komplett überarbeitet vor - erweitert um die Bereiche Revenue Management für MICE, SPA/Wellness und Ferienhotels/Resorts.

Es geht um Grundlagen, Zusammenhänge, Perspektiven Das Buch erläutert anhand von Konzepten, Analysen und Strategien, wie sich Preisfindung und Vermarktung steuern lassen. Das führt zum Ziel, Marktakzeptanz, Erträge und Geschäftserfolg im Hotel dauerhaft zu steigern.

*) Der Vorzugspreis wird vorbehaltlich unserer Prüfung und durch den Nachweis Ihrer Angaben gewährt. Mitgliedshotels im DEHOGA weisen Ihre Mitgliedschaft durch Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes nach. Für Schüler und Studenten genügt der Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte eine Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an shop@iha-service.de senden.

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Zur aktiven Förderung von Inklusion in der Hotellerie haben der Hotelverband Deutschland (IHA) und die HSMA Deutschland e.V. eine Handreichung veröffentlicht. Die Publikation zeigt konkrete Handlungsschritte auf, wie Hoteliers Barrieren abbauen und Menschen mit Behinderungen gezielt in ihre Teams integrieren können.

Das neue Hotelmelderecht ab 01. Januar 2025

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Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.

 

Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In unseren FAQs greifen wird die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon auf...

IHA-Merkblatt "Rechtliche Anforderungen an den Buchungs-Button"

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Die Button-Lösung gilt bereits seit dem 1. August 2012 und muss ab diesem Zeitpunkt auch in der Hotellerie umgesetzt werden. Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 entschieden, dass ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig versteht, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.