Theorie und Praxisbeispiele

Strategisches Management für die Hotellerie

Geschrieben von Burkhard von Freyberg , Sabrina Zeugfang und Laura Schmidt
Seiten: 232
Verlag: De Gruyter Oldenbourg
Erscheinungsmonat und Jahr: 19. Februar 2019
Auflage: 2., vollständig aktualisierte und erweiterte Auflage

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Globalisierung, Überkapazitäten, Wettbewerbsdruck und ein verändertes Gästeverhalten: Die Hotellerie ist im ständigen Umbruch. Um unter diesen Bedingungen nachhaltige Erfolge zu erzielen, gewinnt das Strategische Hotelmanagement zunehmend an Bedeutung: Chancen der Unternehmensumwelt müssen wahrgenommen, Bedrohungen für den Unternehmenserfolg vermieden, die Stärken des Unternehmens auf- und dessen Schwächen abgebaut werden. Des Weiteren gilt es, Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz zu schaffen.

Dieses Standardwerk bietet einen Überblick über den State of the Art zum Strategischen Hotelmanagement und den damit verbundenen wesentlichen Gestaltungsfeldern. Für die 2. Auflage wurden die Theorie und sämtliche Praxisbeispiele vollständig aktualisiert. Darüber hinaus wurde das Buch um den Aspekt der Strategischen Kontrolle erweitert und weitere Praxisbeispiele eingearbeitet.

  • Standardwerk zum Strategischen Hotelmanagement im deutschsprachigen Raum
  • Alle wichtigen Phasen, Modelle und Instrumente
  • Relevante Praxisbeispiele aus Hotelketten, Hotelkooperationen und Privathotels

*) Der Vorzugspreis wird vorbehaltlich unserer Prüfung und durch den Nachweis Ihrer Angaben gewährt. Mitgliedshotels im DEHOGA weisen Ihre Mitgliedschaft durch Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes nach. Für Schüler und Studenten genügt der Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte eine Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an shop@iha-service.de senden.

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Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In unseren FAQs greifen wird die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon auf...

IHA-Merkblatt "Rechtliche Anforderungen an den Buchungs-Button"

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Die Button-Lösung gilt bereits seit dem 1. August 2012 und muss ab diesem Zeitpunkt auch in der Hotellerie umgesetzt werden. Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 entschieden, dass ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig versteht, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.