Ergebnisse der Trendumfrage zu Erlebnisangeboten während des Hotelaufenthalts

FutureHotel - Innovative Erlebnisse als Erfolgsfaktor für die Hotellerie

Geschrieben von Vanessa Borkmann, Markus Brecheisen, Stefan Strunck
Seiten: 84, zahlr. Abb. u. Tab.
Verlag: Fraunhofer Verlag
Erscheinungsmonat und Jahr: 2020

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Der Bericht "FutureHotel - Innovative Erlebnisse als Erfolgsfaktor für die Hotellerie" bietet zunächst einen Überblick über das aktuelle Reiseverhalten von Hotelgästen. Dazu zählen beispielsweise, welche Art von Hotels bevorzugt wird, wie oft pro Jahr gereist wird und welche Reisemotive zugrunde liegen. Auf Basis einer Umfrage mit mehr als 1000 Teilnehmenden werden Reiseerlebnisse identifiziert, die bei den Hotelgästen auf besonders großes Interesse oder auf Ablehnung stoßen. Die Befragten bewerteten konkrete Erlebnisangebote in sechs Themenfeldern: "Schlafen und Ausruhen", "Gesundheit und Wohlbefinden", "Genuss und Verpflegung", "Wohnen und Design", "Unterhaltung und Kultur" und "Spaß, Abenteuer, aktiv und mobil sein". Der Bericht präsentiert eine Auswertung unterschiedlicher Typen von Reisenden, die sich hinsichtlich ihrer Präferenzen für verschiedene Angebote deutlich unterscheiden. Abschließend werden Implikationen der empirischen Analyse für die Praxis aufgezeigt. Die Studie richtet sich an Hotelbetriebe, deren (potenzielle) Kooperationspartner sowie an Berufs- und Branchenverbände.

*) Der Vorzugspreis wird vorbehaltlich unserer Prüfung und durch den Nachweis Ihrer Angaben gewährt. Mitgliedshotels im DEHOGA weisen Ihre Mitgliedschaft durch Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes nach. Für Schüler und Studenten genügt der Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte eine Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an shop@iha-service.de senden.

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Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In unseren FAQs greifen wird die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon auf...

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Die Button-Lösung gilt bereits seit dem 1. August 2012 und muss ab diesem Zeitpunkt auch in der Hotellerie umgesetzt werden. Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 entschieden, dass ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig versteht, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.