WLAN-Störerhaftung: Zu früh gelobt? Gesetzentwurf der Bundesregierung schützt nicht vor Unterlassungsansprüchen

01.06.2016 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Der Wirtschaftsausschuss hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen noch zwei Änderungsanträge zum Entwurf des novellierten Telemediengesetzes (TMG) angenommen, nach denen das Haftungsprivileg der großen Telekommunikationsunternehmen auch für Betreiber offener WLAN-Hotspots in Hotels, Restaurants oder Cafés gelten soll. Doch auch der neue Gesetzesentwurf, der schon morgen im Deutschen Bundestag zur Abstimmung steht, schützt die Unternehmen nicht vor Unterlassungsansprüchen. „Die Gesetzesänderung würde die WLAN-Anbieter zwar von Schadenersatzansprüchen freistellen, doch das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie bliebe wegen der Unterlassungsansprüche intakt. Hier muss der Gesetzgeber noch einmal nachjustieren, damit die Gesetzesänderung ihren Zweck einer stärkeren Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots nicht glatt verfehlt“, kritisiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hat das Haftungsprivileg in seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich nicht auf Unterlassungsansprüche erstreckt. Damit würden mit Hilfe der TMG-Änderung WLAN-Anbieter zwar von etwaigen Schadensersatzansprüchen freigestellt, aber nicht von Unterlassungsansprüchen, wenn Nutzer illegal urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen. Diese Unterlassungsansprüche werden in der Gesetzesbegründung zwar erwähnt, nicht aber im Gesetzestext. Damit könnten WLAN-Anbieter auch weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

„So bleibt der Gesetzesentwurf hinter den geweckten Erwartungen und übrigens auch hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Die Vermeidung dieser Rechtsunsicherheit durch die Unterlassungsansprüche wäre jedenfalls nicht nur leicht möglich, sie ist zwingend geboten“, mahnt Luthe noch entscheidende Nachbesserungen an.

------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2016-06-01_WLAN-Störerhaftung_Zu früh gelobt?


Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.