WLAN-Störerhaftung: EuGH bestätigt Verpflichtung zum Passwortschutz

15.09.2016 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
© ClipDealer
© ClipDealer

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-484/14 (Tobias McFadden / Sony Music Entertainment Germany GmbH) ist alles andere als ein Durchbruch für risikoloses und unkompliziertes Bereitstellen öffentlicher WLAN-Hotspots. „Die obersten europäischen Richter haben zwar wie erwartet die Störerhaftung für rechtswidrig erklärt, doch kann Hotels als WLAN-Betreibern die Sicherung des Internetanschlusses durch ein Passwort weiterhin aufgegeben werden. Damit wird es aller Voraussicht nach bei der gewohnten Prozedur bleiben, dass sich Hotelgäste zuerst registrieren und separate Nutzungsbedingungen anerkennen müssen“, zeigte sich Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), enttäuscht vom Luxemburger Urteil. Die Hotellerie hatte sich nach dem im März vorgelegten Gutachten von Generalanwalt Maciej Szpunar eine praxisgerechtere Handhabung des Urheberrechts erhofft.

Auch das im Juni 2016 nach langem Hin und Her novellierte deutsche Telemediengesetzes (TMG) wird hier in der betrieblichen Praxis keine Erleichterung bringen. Die Neufassung des TMG stellt zwar auch klar, dass das Haftungsprivileg der großen Telekommunikationsunternehmen auch für Betreiber offener WLAN-Hotspots in Hotels, Restaurants oder Cafés gilt. Doch wie der Hotelverband Deutschland (IHA) schon seinerzeit kritisierte, schützt es die Unternehmen eben gerade nicht vor Unterlassungsansprüchen und Sicherungsauflagen.

„Somit ist der erhoffte Befreiungsschlag in Sachen rechtssicherer WLAN-Angebote der Hotellerie sowohl durch den deutschen Gesetzgeber, als auch durch das oberste europäische Gericht ausgeblieben. Es wird sich somit in der betrieblichen Handhabung nicht viel ändern können“, resumiert Luthe.

PM 2016-09-15_WLAN-Störerhaftung_EuGH bestätigt Verpflichtung zum Passwortschutz


Weitere
16.09.2026
Roadshow „IHA vor Ort": „MICE in der Hotellerie - Wer steuert das Geschäft?"

Das MICE-Segment – Meetings, Incentives, Conventions und Events – zählt zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Bereichen der Hotellerie und befindet sich in einem tiefgreifenden digitalen Wandel. Mit seinem etablierten Veranstaltungsformat „IHA vor Ort“: „MICE in der Hotellerie – Wer steuert das Geschäft?" widmet sich der Hotelverband Deutschland (IHA) im Herbst 2026 an sechs Standorten den aktuellen Entwicklungen im MICE-Vertrieb. Die kostenfreien, praxisorientieren Halbtagesformate (14:00–18:00 Uhr) mit Best Practices, Impulsen und Raum für Diskussionen richten sich an Manager und Führungskräfte der Tagungs- und Kongresshotellerie. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

15.09.2026
HOTREC-Distributionsstudie 2026: Europäischer OTA-Markt weiterhin hoch konzentriert

Der europäische Hotelvertrieb bleibt direktvertriebsgetrieben und ist zugleich so konzentriert wie nie. 85 Prozent aller OTA-Buchungen in Europa laufen über zwei Plattformkonzerne, in Deutschland hält Boo-king Holdings sogar 70,5 Prozent des OTA-Marktes. Das ist der Kernbe-fund der am Dienstag vorgestellten European Hotel Distribution Study 2026 von HOTREC, für die Prof. Roland Schegg von der HES-SO Valais-Wallis gemeinsam mit den nationalen Hotelverbänden zwischen Februar und Mai 2026 Angaben von 2.713 Hotels für das Referenzjahr 2025 ausgewertet hat.

09.09.2026
Statement von Markus Luthe zum EuG-Urteil zur untersagten Übernahme der Etraveli Group durch Booking

"Das Gericht der Europäischen Union hat heute die marktbeherrschende Stellung von Booking.com auf dem Hotelbuchungsportalmarkt klar bestätigt. Das bedeutet auch zusätzlichen Rückenwind für die Klage von bereits mehr als 10.000 europäischen Hotels auf Schadenersatz!"