Weframe AG

13.05.2022

Offizielle Mitteilung der Weframe AG zur Sanierung des Unternehmens

Unser Preferred Parnter, Weframe AG, Hersteller und Anbieter von Kollaborationstechnologie, hat mit dem Ziel einer Sanierung und Fortführung des Unternehmens einen Insolvenzantrag gestellt. Als vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig bestellt. 

Um die Zusammenarbeit in Gruppen leichter und produktiver zu machen, entwickelt das Münchner Unternehmen Weframe AG große Multitouch-Geräte in Kombination mit Cloud-Software. Meetings und Tagungen können damit vor Ort und hybrid über mehrere Standorte sowie mit zugeschalteten Teilnehmern geführt werden. Mit diesem Konzept ist unser Preferred Partner Weframe seit 2016 sehr erfolgreich in der Platzierung ihrer Kollaborationslösung in Hotels, Konferenzcentern und Co-Working-Spaces in Europa und den USA, wo die Technologie als Service für Tagungsgäste bereitgestellt ist. Vor dem Hintergrund dieser Expansion im Tagungsbereich ist das Unternehmen, das an seinem Hauptsitz in München und international insgesamt rund 100 Mitarbeiter beschäftigt, im Zuge der Corona-Pandemie zunehmend unter Druck geraten. Spätestens mit der Omikron-Variante und den damit verbundenen Einschränkungen in der MICE-Branche konnte der positive Trend in Nutzungszahlen und Platzierungen nicht aufrecht erhalten werden. Trotz steigender Umsätze von € 6 Mio. (2020) und rund € 9 Mio. (2021) bei einer Bilanzsumme von rund € 30 Mio. erhöhte sich der Finanzbedarf aufgrund des eingeschlagenen Wachstumskurses zuletzt deutlich. Nachdem der Gesellschafterkreis sich über eine weitere Finanzierung des Start-Ups kurzfristig nicht mehr einigen konnte, sah sich der Vorstand veranlasst, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Das angestoßene Insolvenzverfahren soll dabei als Chance dienen, das Unternehmen zu sanieren und die Vision der besseren Zusammenarbeit in Meetings erfolgreich weiterzuverfolgen. Ziel ist es nun, in Abstimmung mit dem sanierungserfahrenen vorläufigen Insolvenzverwalter Dipl. Kfm. Dr. Max Liebig die Fortführungsmöglichkeiten zu prüfen und einen geordneten Investorenprozess durchzuführen. Erste Gespräche dazu haben bereits stattgefunden. Ein in Aussicht stehender Produktionsstart einer neuen Gerätegeneration sowie der Abschluss diverser Großkundenverträge bieten dem Unternehmen darüber hinaus gute Perspektiven für eine Gesundung und damit eine sehr gute Grundlage für die derzeit mit zusätzlichen Investoren geführten Gespräche.

Das angestoßene Insolvenzverfahren soll dabei als Chance dienen, das Unternehmen zu sanieren und die Vision der besseren Zusammenarbeit in Meetings erfolgreich weiterzuverfolgen. Ziel ist es nun, in Abstimmung mit dem sanierungserfahrenen vorläufigen Insolvenzverwalter Dipl. Kfm. Dr. Max Liebig die Fortführungsmöglichkeiten zu prüfen und einen geordneten Investorenprozess durchzuführen. Erste Gespräche dazu haben bereits stattgefunden. Ein in Aussicht stehender Produktionsstart einer neuen Gerätegeneration sowie der Abschluss diverser Großkundenverträge bieten dem Unternehmen darüber hinaus gute Perspektiven für eine Gesundung und damit eine sehr gute Grundlage für die derzeit mit zusätzlichen Investoren geführten Gespräche.

Anfragen an die Weframe AG sind an folgende Adresse zu richten:
E-Mail: muenchen@weframe.com

Über den vorläufigen Insolvenzverwalter
Diplom-Kaufmann Dr. rer. pol. Max Liebig ist aufgrund seines betriebswirtschaftlichen Hintergrunds fokussiert auf die operative
Fortführung von Unternehmen in Krisensituationen. In seinen Funktionen als Insolvenzverwalter wie auch als Sachwalter macht er es sich
stets zur Aufgabe, im Interesse der Gläubigergesamtheit und der Not leidenden Unternehmen nachhaltige Sanierungslösungen zu
erarbeiten. Er gehört schon seit mehreren Jahren zu den am meisten bestellten Insolvenzverwaltern in Deutschland.

Über Weframe AG
Die Weframe AG ist ein Meetingraum-Technologiehersteller und –anbieter mit Sitz in München-Freiham, der seine Innovationskraft dem
Thema digitale Zusammenarbeit widmet. Die cloudbasierte Kollaborationsplattform Weframe One bietet alles, was Gruppen zur aktiven
Zusammenarbeit benötigen und setzt damit neue Standards für Gruppenmeetings. Sie ist speziell für die Gruppenarbeit entwickelt, um
diese interaktiv, effizient und inspirierend zu gestalten, sowie Hybrid-Meetings so gewinnbringend wie möglich durchzuführen. Weframe
One wird von Gruppen im Raum interaktiv an 86" 4K-Multitouch-Boards, den Weframe Sessionboards, genutzt. www.weframe.com
 

Weitere
30.11.2023
Deutsche Hotelakademie (DHA)
Strahlende Preisträger bei der Verleihung der Hospitality HR Awards in Köln. Bild: Thomas Loris

18 Sieger hat die Deutsche Hotelakademie bei ihrem Hospitality HR Award 2023 am 29. November 2023 in Köln bekannt gegeben. Der Award wird in 2023 zum zehnten Mal verliehen. Zu den Hauptpreisträgern der Jubiläums-Ausgabe zählen das Landhotel Voshövel, Seminaris, Upstalsboom, Eurostrand, Platzl Hotel, Naturhotel Forsthofgut und DQuadrat Living. Die erstmals beim Hospitality HR Award verliehenen Publikumsawards von IHA und kununu gehen an Motel One und das Hotel Lauterbad. Der Schwarzwälder Betrieb nimmt insgesamt zwei Trophäen entgegen, da er obendrein mit dem HGK-Ehrenpreis ausgezeichnet wurde.

15.11.2023
SuitePad

SuitePad, der Vorreiter für In-Room Tablets in der Hotellerie und langjähriger Preferred Partner des Hotelverbandes Deutschland (IHA), gibt heute die Einführung seines Performance-Modells bekannt, das die Finanzierung von Hoteltechnologie neu definiert. Das wegweisende Zahlungskonzept ermöglicht es Hotels ab 40 Zimmern, ihre digitale Transformation ohne die üblichen Hürden einer Anfangsinvestition voranzutreiben. Stattdessen beruht das Konzept auf einer erfolgsabhängigen Gebühr, die unmittelbar mit dem operativen Gewinn des Hotels verknüpft ist.

14.11.2023
IHD Kreditschutzverein

Nach der Regelverjährungsfrist verjähren mit Ablauf des 31.12. alle Zahlungsansprüche, die der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen. Handeln Sie rechtzeitig und ergreifen Sie – noch vor dem 31.12.2023 – geeignete Maßnahmen, um die Verjährung zu unterbrechen oder zu hemmen und Ihre Forderungen für die nächsten 30 Jahre zu sichern!