Statement von Stefan Dinnendahl zur BGH-Entscheidung zur Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über Entschädigungsansprüche zweier Hotelbetreiber, deren Hotels während der COVID-19-Pandemie durch die in Allgemeinverfügungen und Corona-Verordnungen von der Freien Hansestadt Bremen angeordneten Beschränkungen und Verbote Einbußen erlitten haben, verhandelt und entschieden.
„Der BGH hält an seiner bisherigen Auffassung zu Corona-Entschädigungen fest und hat die Revision der Hotelbetreiber zurückgewiesen. Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen hätten während des "ersten und zweiten Lockdowns" auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruht und die staatlichen Corona-Hilfen seien mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Eine gleichheitswidrige Benachteiligung von konzernangehörigen Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen erkenne der BGH nicht. Vielmehr sei die Größe eines Unternehmens beziehungsweise einer Unternehmensgruppe ein sachgerechtes Unterscheidungsmerkmal hinsichtlich der Verteilung staatlicher Hilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie."
Stefan Dinnendahl
Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)