Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil bzgl. Ansprüchen aus einer Betriebsschließungsversicherung in der Covid-19-Pandemie.
18.01.2023
„Das heutige BGH-Urteil bringt etwas mehr Rechtsklarheit: Zumindest für Versicherungsnehmer, in deren Betriebsschließungsversicherung nur allgemein auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen wird, ist der Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen. Für den Fall mit abschließender Erreger-Liste ohne Covid-19 und dem Krankheitserreger SARS-CoV-2 hatte der BGH den Anspruch bereits verneint."
Stefan Dinnendahl
Stv. Hauptgeschäftsführer IHA