Aus Brüssel drohen Hotels neue Bürokratiebelastungen bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung

08.06.2026 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
© ClipDealer

Nach Auslegung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) durch die Europäische Kommission könnten Hotels, Restaurants, Bars und Cafés schon allein deshalb als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden, weil sich ihr Name oder Logo auf Verpackungen befindet. Dies würde insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes mit umfangreichen zusätzlichen Pflichten belasten, obwohl sie weder die Verpackungen herstellen noch deren technische Gestaltung bestimmen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt daher nachdrücklich die gemeinsame Forderung von HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop, die Definition des Begriffs „Hersteller“ umgehend zu korrigieren und Bürokratiebelastungen abzubauen.

„Hotels und Gastronomiebetriebe sind Anwender von Verpackungen, nicht deren Hersteller. Wer lediglich sein Logo auf einer Verpackung anbringt, kann doch nicht automatisch für deren technische Konformität verantwortlich gemacht werden“, kritisiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Die von der EU-Kommission aktuell veröffentlichten Leitlinien zur PPWR gehen davon aus, dass Unternehmen mit eigenem Branding auf Verpackungen maßgeblichen Einfluss auf deren Gestaltung und Zusammensetzung ausüben. Diese Annahme entspricht in keinster Weise der betrieblichen Realität. In den meisten Fällen werden Verpackungen von spezialisierten Herstellern entwickelt, produziert und in Verkehr gebracht. Hotels und Gastronomiebetriebe können allenfalls über das äußere Erscheinungsbild, etwa den Aufdruck ihres Logos, entscheiden.

Eine Einstufung als Hersteller hätte weitreichende Folgen: Die Betriebe müssten umfangreiche Anforderungen zu Verpackungsdesign, Dokumentation, Konformitätserklärungen, Berichterstattung sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen. Dies würde erhebliche zusätzliche Kosten und Bürokratie verursachen, ohne irgendeinen einen erkennbaren ökologischen Mehrwert zu schaffen.

Zudem besteht die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen in den Mitgliedstaaten. Mehrere nationale Behörden haben bereits auf die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben hingewiesen, um Wettbewerbsverzerrungen und eine weitere Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden.

Die Verbände fordern deshalb die Europäische Kommission auf, in den Leitlinien und FAQ-Dokumenten eindeutig klarzustellen, dass Gastgewerbe- und Einzelhandelsunternehmen nicht als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sie standardisierte Verpackungen eines tatsächlichen Verpackungsherstellers verwenden und deren technische Gestaltung nicht beeinflussen. Die Verwendung eines eigenen Logos oder Markennamens allein darf hierfür nicht ausschlaggebend sein.

„Die Umweltziele der PPWR müssen wirksam und bürokratiearm umgesetzt werden. Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit und verhältnismäßige Regelungen. Verantwortung muss dort angesiedelt werden, wo tatsächlich über Zusammensetzung und Gestaltung von Verpackungen entschieden wird“, erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

-------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.
 

Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.