Genug des Hinhaltens und Behinderns!
Die vom Hotelverband Deutschland (IHA), dem europäischen Dachverband HOTREC und 30 weiteren Hotelverbänden in Europa unterstützte Sammelklage auf Schadenersatz gegen Booking.com hat wichtige Etappenerfolge erzielen können. Anfang dieser Woche hat die von den Hotelverbänden unterstützte niederländische Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA) erfolgreich mehrere vorläufige Maßnahmen zur Beweissicherung im Zusammenhang mit ihrer Klage gegen Booking.com eingeleitet.
Am Freitag, 1. Mai 2026, erteilte das Bezirksgericht Amsterdam auf Antrag der SHCA die Erlaubnis, unter anderem alle Rechnungen, die Booking.com vor 2018 an Tausende von Hotelpartnern in ganz Europa ausgestellt hat, zu beschlagnahmen und damit deren Verschleierung zu verhindern. Am 4. Mai 2026 begann der Gerichtsvollzieher, unterstützt durch IT-Spezialisten, mit der Vollstreckung der Beschlagnahme in den Räumlichkeiten der Booking.com-Zentrale in Amsterdam.
Gleichzeitig hat die SHCA beim Bezirksgericht Amsterdam einen Antrag auf Offenlegung gestellt, um Zugang zu den relevanten Daten und Informationen zu erhalten. Die SHCA hat außerdem beantragt, dass Führungskräfte von Booking.com in einer vorläufigen Zeugenvernehmung angehört werden, um Klarheit darüber zu erlangen, warum Booking.com den bisherigen Zugang der Hotels zu diesen Beweismitteln gesperrt hat und warum.
Hintergrund: Die SHCA hat eine europaweite Sammelklage auf Schadenersatz gegen Booking.com eingereicht. Das erste Hauptverfahren wurde am 31. Januar 2026 eingeleitet und am 6. Mai 2026 offiziell beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht. Mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa haben sich zur Teilnahme angemeldet. Die Klage zielt darauf ab, eine Entschädigung für finanzielle Verluste zu erwirken, die Booking.com europäischen Hoteliers durch die Auferlegung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln und die Erhebung überhöhter Provisionen zugefügt hat.
In einem – wie es scheint – Versuch, die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche der Hotels zu untergraben, hat Booking.com im Jahr 2025 ohne vorherige Ankündigung den Hotels den Zugriff auf historische Rechnungen gesperrt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren diese Rechnungen für die Hotels über ihre Booking.com-Extranet-Konten uneingeschränkt zugänglich.
Allerdings sind finanzielle Details der betreffenden Transaktionen über die Booking.com-Plattform für Reisende weiterhin verfügbar, die vor 2018 in diesen Hotels übernachtet haben. Gleichzeitig argumentiert Booking.com, dass die Hotels solche Rechnungen vorlegen müssen, um ihre individuellen Schadenersatzansprüche zu begründen. Und tatsächlich können diese Rechnungen einen wichtigen Inputfaktor für die Ermittlung durch die Wettbewerbsökonomen der SHCA darstellen, in welcher Höhe Booking.com den Hotels (zu) hohe Kommissionen berechnet hat.
Vor diesem Hintergrund reichten die Anwälte der SHCA am 29. April 2026 beim Bezirksgericht Amsterdam einen Antrag auf Beweissicherung ein, der unter anderem auf die Sicherung der relevanten Rechnungen abzielte. Zwei Tage später, am 1. Mai 2026, gab das Gericht dem Antrag statt, und am Montag, 4. Mai, begann der von der SHCA beauftragte Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der Beschlagnahme.
Mit dieser erfolgreichen Maßnahme hat die SHCA verhindert, dass Booking.com die historischen Rechnungen der Hotels unter Verschluss hält. Die SHCA strebt nun die Offenlegung der relevanten Daten und Informationen an, damit diese zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche der Hotels im Hauptverfahren gegen Booking.com verwendet werden können, das nun offiziell vor dem Bezirksgericht Amsterdam anhängig ist.
„Es ist bedauerlich, dass wir zur Sicherung unserer berechtigten Ansprüche gegenüber Booking.com externe Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Aber es ist nun eindeutig genug des Hinhaltens und Behinderns gewesen,“ kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).