Statement von Markus Luthe zum BGH-Urteil zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

12.01.2022

„Der BGH hat heute geurteilt, dass Mietern gewerblich genutzter Räume im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB zustehen kann. Für diese gesetzliche Klarstellung haben wir uns intensiv eingesetzt und freuen uns über die höchstrichterliche Bestätigung!“

Markus Luthe
IHA-Hauptgeschäftsführer

Weitere
27.09.2024
Statement von Otto Lindner zum Welttourismustag unter dem Motto "Tourismus & Frieden"

"Heute ist Welttourismustag zum Thema Tourismus & Frieden. Wir können in Deutschland stolz darauf sein, dass unser touristisches Angebot und unsere Gastfreundschaft mittlerweile Völkerverständigung und Versöhnung ermöglichen. Diese Errungenschaft ist keine Selbstverständlichkeit, doch alle Beschäftigten im Gastgewerbe können jeden Tag dafür einstehen."

Otto Lindner
IHA-Vorsitzender

26.09.2024
Hotelmeldepflicht: Hotelverband begrüßt Abschaffung antiquierter Meldezettel für inländische Hotelgäste

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das lange angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet. „Wir begrüßen das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste. Seit Jahrzehnten fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) die Ablösung der papierhaften Meldescheine beim Check-in im Hotel, die für die Branche geradezu zum Inbegriff überflüssiger Bürokratie geworden sind“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Nun sollte umgehend auch eine zeitgemäße Alternative für unsere ausländischen Gäste in Angriff genommen werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hierzu zumindest auf europäischer Ebene zeitnah eine Initiative startet.“

19.09.2024
Europäischer Gerichtshof stärkt deutschen Hotels den Rücken in ihrer Auseinandersetzung mit Booking.com

Mit seinem heutigen Urteil in der Rechtssache C-264/23 hat der EuGH das marktbeherrschende Buchungsportal Booking.com in seine Schranken verwiesen und für Rechtssicherheit in Europa gesorgt. „Booking.com hat versucht, die Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten gegeneinander auszuspielen. Mit seiner ‚Torpedoklage‘ zum Bezirksgericht in Amsterdam wollte Booking.com die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe unterlaufen, der die Bestpreisklauseln des Portals als eindeutig kartellrechtswidrig erachtet hatte. Dem haben die obersten europäischen Richter nun eine klare Absage erteilt“, kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir hoffen, dass nach dieser wegweisenden Entscheidung des EuGH das zugrundeliegende Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam nun schnell wieder Fahrt aufnimmt und die Schadensersatzansprüche der deutschen Hotels wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln einer zeitnahen Entscheidung zugeführt werden können.“