Statement von Markus Luthe zum BGH-Urteil zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
12.01.2022
„Der BGH hat heute geurteilt, dass Mietern gewerblich genutzter Räume im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB zustehen kann. Für diese gesetzliche Klarstellung haben wir uns intensiv eingesetzt und freuen uns über die höchstrichterliche Bestätigung!“
Markus Luthe
IHA-Hauptgeschäftsführer