Statement von Markus Luthe zum BGH-Urteil zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

12.01.2022

„Der BGH hat heute geurteilt, dass Mietern gewerblich genutzter Räume im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB zustehen kann. Für diese gesetzliche Klarstellung haben wir uns intensiv eingesetzt und freuen uns über die höchstrichterliche Bestätigung!“

Markus Luthe
IHA-Hauptgeschäftsführer

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