Stabübergabe in Lyon: Markus Luthe wird Nachfolger von Jens Zimmer Christensen als Präsident der Hotelstars Union

02.12.2021 | Pressemitteilung der Hotelstars Union AISBL
v.l.: Jens Zimmer Christensen und Markus Luthe
© C. Neumann / IHA

Anlässlich der erst zweiten Generalversammlung nach Gründung der Hotelstars Union als internationale Non-Profit-Organisation nach belgischem Recht (AISBL) Anfang 2021 wählten die Mitglieder den bisherigen Vize-Präsidenten Markus Luthe (Deutschland) zum Nachfolger des nach vier erfolgreichen Amtsjahren ausscheidenden Präsidenten Jens Zimmer Christensen (Dänemark). Der Vorstand der Hotelstars Union wird komplettiert von Thomas Allemann (Schweiz) als Vize-Präsident, George Micallef (Malta), Thierry Lemahieu (Belgien) und Jan Fischer (Dänemark). Das Generalsekretariat der Hotelstars Union verbleibt weiterhin bei Maria Dinböck vom Fachverband Hotellerie / Wirtschaftskammer Österreich.

„Zusammen mit meinen Kollegen übernehme ich von Jens Zimmer Christensen die Verantwortung für eine hervorragend aufgestellte Vereinigung und freue mich, seine Arbeit im Sinne unserer europaweit harmonisierten Hotelsterne fortzusetzen. Wir befinden uns trotz der pandemischen Situation in konstruktiver Aufbruchsstimmung bezüglich unserer gemeinsamen Hotelklassifizierung und sehen den gerade jetzt besonders deutlich zutagetretenden Herausforderungen gerade in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung tatkräftig entgegen“, erklärt Markus Luthe. „Ich freue mich sehr, Jens Zimmer Christensen als Präsident unseres europäischen Branchenverbandes HOTREC auch weiterhin eng an unserer Seite zu sehen.“

„In den vergangenen drei Jahren konnten wir mit der umfassenden und zeitnahen Modernisierung unseres gemeinsamen Kriterienkataloges, vor allem aber auch durch die organisatorische Transformation der Hotelstars Union in eine Körperschaft nach belgischem Recht wichtige Weichenstellungen für eine erfolgreiche Zukunft der gemeinsamen Hotelklassifizierung vornehmen. Ich bin mir sicher, dass die europäischen Hotelsterne auch zukünftig strahlen werden und ihre hohe Anziehungskraft für weitere Länder in Europa behalten und ausbauen werden“, so Jens Zimmer Christensen. „Ich werde in anderer Funktion auch zukünftig meinen Beitrag dazu leisten!“

Unter der Schirmherrschaft von HOTREC Hospitality Europe bilden die Hotelverbände von Aserbaidschan, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Georgien, Griechenland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Schweden, Schweiz, Slowenien, Tschechien und Ungarn die Hotelstars Union, die 2009 gegründet wurde und seit Anfang 2021 in der Rechtsform einer AISBL tätig ist. Die Hotelstars Union arbeitet nach einem gemeinsamen Kriterienkatalog und bietet in ihren Mitgliedsländern derzeit mit bereits mehr als 22.000 klassifizierten Hotels mit rund 1,2 Millionen Zimmern Transparenz, Qualität und Sicherheit für Gäste und Hoteliers gleichermaßen. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.hotelstars.eu.

Pressekontakt:

Mag. Maria Dinböck, MBA
c/o Fachverband Hotellerie / Wirtschaftskammer Österreich
Generalsekretariat der Hotelstars Union AISBL
+43 (0) 590 900-5866
office@hotelstars.eu
www.hotelstars.eu

Weitere
30.03.2026
GVFH, IHA und DHA schreiben drei weitere Stipendien aus

Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Gemeinnützige Verein zur Förde-rung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) e.V. setzen auch in diesem Jahr ein starkes Zeichen für die Förderung junger Talente in der Branche. In Kooperation mit der Deutschen Hotelakademie (DHA) vergeben sie wie in den Vorjahren drei Stipendien für ausgewählte Weiterbildungen in der Hotellerie. Ausgeschrieben werden zwei Stipendien für den Lehrgang Hotelbetriebswirt sowie ein Stipendium für den Lehrgang Revenue Manager. Bewerbungen sind bis zum 30. April 2026 möglich unter www.dha-akademie.de/gvfh-stipendium.

04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.