Sharing Schöneberg: Zimmer im Rathaus Schöneberg werden übers Internet an Touristen vermietet
Der Hauptausschuss der Berliner Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg wird auf seiner heutigen 47. Sitzung die Genehmigung erteilen, nicht benötigte Zimmer des Bürgeramtes im Rathaus Schöneberg über Vermietungsportale im Internet anzubieten. Mit dieser Initiative möchte der Bezirk die stadteigene Immobilie einer lukrativen Zweitverwendung außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten zuführen und den öffentlichen Raum mit Touristen aus aller Welt teilen. Besonders starke Nachfrage erwartet sich die BVV dabei von ihrem JFK-Pauschalarrangement „Ich bin ein Berliner“, bei dem die private Nutzung des weltberühmten Balkons inklusive ist.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt diese kreative Herangehensweise des Bezirks im Umgang mit der so genannten Sharing Economy, da die so generierten Mieteinnahmen der Einstellung von Kontrolleuren zur Überwachung der seit Mai 2014 geltenden Berliner Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) dienen sollen. Schließlich hatte der Bezirk Tempelhof-Schöneberg noch im September 2014 negative Schlagzeilen als erster Berliner Stadtteil geschrieben, der den Kampf gegen illegale Ferienwohnung mangels Personal gleich schon wieder aufgeben wollte.
„Wir freuen uns, dass durch die temporäre Vermietung des Rathauses Schöneberg an Touristen ein Finanzierungsmodell gefunden wurde, um wenigstens in einem Berliner Bezirk das eklatante Vollzugsdefizit bei der Kontrolle der ZwVbVO zu beheben“, so Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Überdies wird durch die optimierte Nutzung des Rathauses Schöneberg ja auch ausdrücklich kein privater Wohnraum zweckentfremdet.“
Hintergrund:
Seit dem 1. Mai 2014 bedarf gemäß Berliner ZwVbVO die Umwidmung von Wohnraum zu Touristenunterkünften einer Genehmigung durch das jeweilige Bezirksamt. Für Ferienwohnungen, die bereits vor diesem Stichtag auf dem Markt waren, gilt noch ein genehmigungsfreier Übergangszeitraum bis zum 30. April 2016. Dies setzte allerdings eine Anzeige des Eigentümers an das zuständige Bezirksamt über die Nutzung als Ferienwohnung bis zum 1. August 2014 voraus. Bei Nichtbeachtung des Zweckentfremdungsverbots drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
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Über den Hotelverband Deutschland (IHA)
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aller Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.