Ratenparität: OLG Düsseldorf lässt Booking.com einstweilig abblitzen

09.05.2016 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
OLG Düsseldorf; Foto: Karl-Heinz Meurer / Wikimedia Commons
OLG Düsseldorf; Foto: Karl-Heinz Meurer / Wikimedia Commons

Booking.com ist mit seinen Eilanträgen im Beschwerdeverfahren gegen das Verbot auch enger Ratenparitätsklauseln des Bundeskartellamtes vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert. Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf lehnte heute den Antrag des Buchungsportals auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ gem. § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB, d.h. auf Aussetzung der Kartellamtsentscheidung, vollumfänglich ab. „Die Entscheidung des Kartellsenats ist konsequent und von uns auch genauso erwartet worden. Sie bringt den Marktteilnehmern erst einmal Rechtssicherheit“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die richterliche Entscheidung.

Die IHA hatte mit einer entsprechenden Anzeige gegen das Buchungsportal im Herbst 2013 das Kartellamtsverfahren ausgelöst. Mit einer Abstellungsverfügung vom 22. Dezember 2015 hat das Bundeskartellamt Booking.com die Verwendung der Best-Preis-Klausel untersagt - und zwar sowohl in Form der weiten Ratenparität (keine günstigeren Raten auf irgendeinem Buchungskanal) als auch in Form der engen Ratenparität (keine günstigeren Raten auf der hoteleigenen Website). Booking.com hatte sich nach der weitgehend inhaltsgleichen HRS-Entscheidung aus dem Jahr 2013, die zudem im Januar 2015 vom OLG Düsseldorf umfassend bestätigt worden war, uneinsichtig gezeigt und die Bestpreisklausel weiterhin unverändert von seinen Hotelpartnern eingefordert. Booking.com nahm insofern einen fortgesetzten Kartellrechtsverstoß bewusst in Kauf, um sich einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Vor diesem Hintergrund konnte es auch nicht überraschen, dass sich Booking.com mit einer Beschwerde zum OLG Düsseldorf gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts zu wehren versucht. Da Beschwerden gegen kartellbehördliche Abstellungsverfügungen jedoch keine Suspensivwirkung entfalten, war Booking.com gezwungen im Rahmen eines Eilverfahrens beim OLG Düsseldorf zu beantragen, die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde gemäß § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB anzuordnen. Diesem Antrag hat das OLG Düsseldorf nunmehr eine klare Absage erteilt.

Voraussetzung für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung wäre gewesen, dass entweder „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts bestünden, oder die Vollziehung der Abstellungsverfügung für Booking.com eine „unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte“ zur Folge gehabt hätte. Beides sah das OLG Düsseldorf als nicht erwiesen an.

„Die Entscheidung des OLG Düsseldorf im Rahmen dieses Eilverfahrens beruht zwar ‚nur‘ auf einer summarischen Prüfung. Die Signalwirkung dieser Entscheidung ist dennoch eindeutig. Booking.com wäre gut beraten, die Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts endlich anzuerkennen, seinen Geschäftsbetrieb hieran rechtskonform auszurichten und Versuche der wettbewerblichen Knebelung seiner Hotelpartner endgültig aufzugeben", resümiert Markus Luthe.

--------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2016-05-09_OLG Düsseldorf lässt Booking abblitzen


PR 2016-05-09_Dusseldorf Higher Regional Court rejects Booking.com's application for interim injunction in rate parity case


Weitere
15.12.2025
Wichtige Weichenstellung für Karten- und Zahlungsprozesse – MIT bleiben vom 8-Wochen-Erstattungsrecht ausgenommen

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament als EU-Mitgesetzgeber haben Ende November im Trilog-Verfahren eine vorläufige Einigung zur Payment Services Regulation (PSR) erzielt. Die Verordnung wird zentrale Regeln für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen in der EU neu ordnen. Nach derzeitigen, noch nicht veröffentlichten Informationen zeichnet sich für die Hotellerie in einem entscheidenden Punkt ein wichtiger Erfolg ab: Die sogenannten Händler-initiierten Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) sollen nun doch nicht einem bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht unterfallen.

11.12.2025
Hotelstars Union startet eigenen GPT und neuen AI-Bot auf hotelstars.eu

Die Hotelstars Union (HSU) geht neue Wege in der digitalen Kommunikation: Mit dem Start eines eigenen GPTs auf Basis der OpenAI-Technologie bietet sie ab sofort einen rund um die Uhr verfügbaren Auskunftsservice zu allen Fragen rund um die Sterneklassifizierung. Gleichzeitig steht ab sofort auf der Website www.hotelstars.eu ein interaktiver AI-Bot zur Verfügung, der sowohl Reisenden als auch Hoteliers zuverlässige Informationen und konkrete Hilfestellung bietet.

03.12.2025
Willkommene Stärkung der Solidargemeinschaft zum Jahresauftakt 2026: Welcome Hotels treten dem Hotelverband bei

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit ihren derzeit 14 Häusern in Deutschland eine feste Größe im Bereich der gehobenen Individual- und Tagungshotellerie. Mit dem Beitritt zum Hotelverband wartet Welcome Hotels GmbH zum Jahresauftakt mit einem starken Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie auf.