Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat sich gemeinsam mit UNITI, DEHOGA und dem Handelsverband Deutschland (HDE) in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt. Die Verbände warnen vor wachsenden Belastungen für Unternehmen durch den zunehmenden Einsatz von Firmenkreditkarten und bestimmten Prepaidkartenprodukten. Aus Sicht der Verbände führen die aktuellen Entwicklungen zu erheblichen Mehrkosten im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Die Nutzung von Debit-, Kredit- und Prepaidkarten hat in den vergangenen Jahren branchenübergreifend deutlich zugenommen. Grundsätzlich begrüßen die Verbände diese Entwicklung. Gleichzeitig beobachten sie jedoch insbesondere bei US-amerikanischen Kartensystemen Marktveränderungen, die für Handels-, Tankstellen-, Hotel- und Gastronomiebetriebe mit steigenden Kosten verbunden sind.
Betroffen sind vor allem Firmenkreditkarten, für die zum Teil deutlich höhere Entgelte anfallen als für klassische Verbraucherkarten. Zudem unterliegen bestimmte Firmenkarten nicht den Entgeltobergrenzen der europäischen Interbankenentgeltverordnung. Nach Einschätzung der Verbände führt dies dazu, dass insbesondere in margenschwachen Geschäftsfeldern ein erheblicher Teil der Erträge durch die Zahlungsverkehrskosten aufgezehrt wird. Für die Unternehmen entsteht dabei zusätzliche Unsicherheit, da die konkrete Entgeltstruktur einzelner Kartenprodukte häufig nicht im Vorfeld erkennbar ist.
Vor diesem Hintergrund fordern IHA, HDE, DEHOGA und UNITI die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen einzusetzen. Aus Sicht der Verbände sollten Händler selbst entscheiden können, welche Kartenprodukte eines Kartensystems sie akzeptieren möchten. Unternehmen dürften nicht dazu verpflichtet werden, auch wirtschaftlich nachteilige Kartenprodukte annehmen zu müssen.
Der Hotelverband sieht die Branche durch die zunehmende Präsenz sogenannter Firmenkarten mit steigenden Kosten konfrontiert, die am Ende auf alle Gäste umgelegt werden müssen. Es ist daher an der Zeit, diese Karten genauso zu behandeln wie Zahlungskarten privater Kunden. Dazu gehört beispielsweise ihre Einbeziehung in den Anwendungsbereich der ohnehin dringend zu überarbeitenden Interbankenentgeltverordnung.