Barrierefreiheit

26.07.2026

Deutsche Hotelwebsites weisen oft noch Barrierefreiheitsmängel auf

Nach einer Studie von xport communication (Betreiber von hellohotel) weisen deutsche Hotelwebsites noch häufig Barrierefreiheitsmängel auf. Für die Analyse wurden 19.441 deutsche Hotelwebsites automatisiert mit der Wave Accessibility API von WebAIM auf Basis der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1, dem international anerkannten Standard für barrierefreie Websites, geprüft.

Von den 19.441 gecheckten Hotelwebsites wiesen 85,6 % nachweisbare WCAG-Verstöße auf, lediglich 14,4 % waren fehlerfrei. Berücksichtigt man zusätzlich Kontrastfehler, waren nur 3,1 % der Websites vollständig frei von WCAG- und Kontrastfehlern.

Je aufwändiger die Website, desto schwieriger wird die Barrierefreiheit

Ein überraschendes Ergebnis der Studie ist, dass mehr Sterne oder eine größere Zimmeranzahl nicht mit einer stärkeren Barrierefreiheit einhergehen:  4- und 5-Sterne-Hotels erreichen im Schnitt nur 62–63 Punkte auf dem hellohotel Accessibility Score (HAS) von 0 bis 100,  während 1- und 2-Sterne-Häuser mit 70–71 Punkten besser abschneiden. Als Grund vermutet die Studie, dass höherklassige Hotels mitunter zulasten der Barrierefreiheit aufwändigere, technisch komplexere Websites mit mehr JavaScript, Booking-Widgets und Multimedia-Inhalten einsetzen. Dasselbe Muster zeigt sich bei der Zimmeranzahl: Kleinsthotels (1–20 Zimmer, HAS 69,0) schneiden besser ab als große Häuser mit 400+ Zimmern (HAS 60,9).  Der durchschnittliche HAS der Branche liegt bei 66,5 Punkten. 

Stadt-Land-Unterschiede gibt es laut Studie nicht. Zwei Nuancen fallen dennoch auf: Kurorte und Tourismusorte haben besonders häufig Kontrastprobleme durch auffällige Farbwelten, während Hotels in Metropolen mit durchschnittlich 16,1 WCAG-Fehlern die meisten Fehler absolut aufweisen.

Rechtlicher Hintergrund: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Durchsetzung

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Hotels und weitere private Unternehmen, die beispielsweise Online-Shops führen, zu barrierefreien digitalen Angeboten (wir berichteten ausführlich u.a. mit unserer IHA-M@ilnews 23/2025 . Zuständig für den Vollzug ist die länderübergreifende MarktüberwachungsstelleMLBF mit Sitz in Magdeburg, die sowohl anlassunabhängig, risikobasiert und automatisiert als auch auf Beschwerden reagierend kontrolliert. Aktive Beschwerden von User*innen werden dabei priorisiert verfolgt. 

In die Risikobewertung für die Überprüfungen flossen Marktanteil, Reichweite und Komplexität des digitalen Angebots ein, was gerade auf Hotelwebsites mit ihren vielschichtigen Buchungsstrecken zutrifft. Automatisierte Prüfungen, wie die vorliegende Wave-Analyse von xport, decken laut Fachschätzungen nur rund 20 bis 40 % der WCAG-Kriterien zuverlässig ab und dienen der MLBF vor allem als erste Entscheidungsgrundlage; eine abschließende rechtliche Bewertung erfordere stets eine manuelle Prüfung. Bei Verstößen sieht das BFSG ein gestuftes Verfahren bis zur Untersagung des Angebots vor sowie Bußgelder von bis zu 10.000 Euro bei Auskunfts- und Meldepflichtverstößen und bis zu 100.000 Euro bei mangelnder Barrierefreiheit. Zudem müssen Unternehmen festgestellte Mängel selbst unaufgefordert melden. 

Für Hotelbetreiber bedeutet das: Barrierefreiheit ist eine dauerhafte, keine einmalige Aufgabe, da jedes neue Buchungsmodul, jede Landingpage und jedes Plugin die Konformität erneut gefährden kann. 

Konsequenzen für Hotelbetreiber

Die Studie empfiehlt konkret:

  1. Selbstcheck durchführen (z. B. über den kostenlosen Test unter hellohotel.io/barrierefreiheits-test)

  2. Template-Audit: Die meisten Fehler entstehen im CMS-Template – eine einmalige Korrektur wirkt dauerhaft.

  3. Kontraste prüfen, besonders bei touristisch geprägten Websites.

  4. Beachten, dass Barrierefreiheit für den Betrieb eine dauerhafte Aufgabe ist: Jedes neue Buchungsmodul, jede Landingpage und jedes Plugin kann die Konformität erneut gefährden.
     

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