OLG Düsseldorf erklärt Paritätsklauseln von HRS für klar wettbewerbswidrig

09.01.2015 | HRS scheitert mit Beschwerde gegen das Bundeskartellamt
Oberlandesgericht Düsseldorf; Foto: Karl-Heinz Meurer / Wikimedia Commons
Oberlandesgericht Düsseldorf; Foto: Karl-Heinz Meurer / Wikimedia Commons

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat die Beschwerde des Hotelbuchungsportales HRS gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes zu seinen Meistbegünstigungsklauseln vollumfänglich abgewiesen. Mit solchen Vertragsklauseln hatte HRS seine Hotelpartner über viele Jahre beispielsweise verpflichtet, nirgendwo günstigere Zimmerraten als auf dem Online-Portal anzubieten. „Dies ist ein enorm wichtiger Baustein zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit für die Hotellerie“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), den Ausgang des Prozesses.

Mit seinem Beschluss vom 20. Dezember 2013 hatte das Bundeskartellamt die Forderung von HRS online wie offline nach den immer besten Preisen, Verfügbarkeiten und Konditionen seiner Hotelpartner als eindeutigen Verstoß gegen deutsches und europäisches Kartellrecht untersagt. HRS hat seit dem 1. März 2014 solche Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln in Verträgen mit Hotels in Deutschland nicht mehr anwenden dürfen und gegen die Untersagungsverfügung Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Der Hotelverband Deutschland (IHA) nahm als Beigeladener des Verfahrens an den Verhandlungen teil. Parallel zum HRS-Verfahren vor dem OLG Düsseldorf ermittelt das Bundeskartellamt auf Beschwerde des Hotelverbandes weiter in Sachen Bestpreisklauseln von Booking.com und Expedia.

„Mit der heutigen Entscheidung des OLG Düsseldorf sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, dass die von HRS und anderen Hotelbuchungsportalen vertraglich auferlegten und in der betrieblichen Praxis mal mehr, mal weniger offen gehandhabten Paritätsforderungen eklatante Wettbewerbsbehinderungen darstellen. Konkurrierende Vermittlungsportale sind ebenso rechtswidrig behindert worden, wie der Direktvertrieb der Hotellerie“, kommentiert Luthe.

Mit seiner Abstellungsverfügung hatte das deutsche Bundeskartellamt juristisch weitgehend unerschlossenes Terrain betreten. Entsprechend groß ist auch das Interesse anderer europäischer Kartellbehörden, die ebenfalls Ermittlungen gegen Meistbegünstigungsklauseln in den Hotelverträgen von Buchungsportalen eingeleitet haben, am Prozess vor dem OLG Düsseldorf gewesen.

„Wir sind zuversichtlich, dass die vom OLG Düsseldorf getroffenen Feststellungen auch für weitere anhängige Kartellverfahren in Deutschland und in ganz Europa richtungsweisend sein werden. Meistbegünstigungsklauseln werden generell aus dem Geschäftsverkehr verbannt sein und auch nicht mit fadenscheinigen ‚Verpflichtungszusagen‘ durch die Hintertür wieder zugelassen werden können“, ordnet Luthe die internationale Bedeutung des Urteils ein.

PM 2015-01-09_OLG Düsseldorf erklärt Paritätsklauseln von HRS für klar wettbewerbswidrig


PR 2015-01-09_Higher Regional Court Dusseldorf declares parity clauses of HRS for clearly anti-competitive


Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.