Neue Auflagen zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten schaden kleinen und mittleren Unternehmen des Gastgewerbes

25.10.2013 |
Hotelführer


(Brüssel, 25. Oktober 2013) HOTREC, der europäische Dachverband der Hotel- und Gaststättenverbände, spricht sich deutlich gegen neue Auflagen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter (DSB) aus. HOTREC reagiert damit auf beunruhigende Entwicklungen im Europäischen Parlament in dieser Woche und appelliert an alle EU-Institutionen, zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag zurückzukehren, der KMU mit weniger als 250 Beschäftigten von der Pflicht zur Bestellung eines DSB ausnahm, sofern deren Kerngeschäft nicht in der Datenverarbeitung liegt.

Am Montagabend hatte der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlamentes Änderungen zum Kommissionsvorschlag der Grundverordnung zum Datenschutz zugestimmt, die eindeutig negative Auswirkungen für das von mittleren und kleinen Betrieben geprägte Gastgewerbe mit sich bringen würden. HOTREC verweist auf die neue Verpflichtung zur Bestimmung betrieblicher DSB für alle Unternehmen, die mehr als 5.000 personenbezogene Datensätze jährlich verarbeiten. Diese Vorschrift stellt eine ebenso erhebliche wie unbegründete Belastung der Unternehmen des Gastgewerbes dar. Darüber hinaus wäre der Schwellenwert, auf den sich die Parlamentarier verständigt haben, auch bei Weitem zu niedrig angesetzt.

„Bei einer durchschnittlichen Zimmerauslastung von 55 % wäre schon ein kleines Hotel mit nur 25 Zimmern zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Hiermit sind ebenso unnötige wie erhebliche Kostenbelastungen verbunden, die sich für einen Betrieb schnell auf 12.000 Euro jährlich belaufen können. Das ist nicht nur in wirtschaftlichen Krisenzeiten unzumutbar für KMU“, erläutert HOTREC-Präsident Kent Nyström.

Ferner verweist HOTREC darauf, dass die Datenverarbeitung nicht zum Kerngeschäftszweck eines kleinen Hotels oder Restaurants zähle. Dementsprechend niedrig sei auch das von ihnen ausgehende Risiko, was im Beschluss der Parlamentarier im LIBE-Ausschuss zwar aufgegriffen, aber nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

Aus diesen Gründen appelliert HOTREC an die EU-Institutionen, diese Verordnungspassage in der ursprünglich von der EU-Kommission vorgelegten Fassung zu verabschieden. Diese sah als Kriterium für die Bestellung eines betrieblichen DSB die Beschäftigtenanzahl vor, so dass alle Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern von dieser Verpflichtung ausgenommen wären. Jede andere Lösung wäre unangemessen und belastete KMU über Gebühr.

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Für weitere Informationen: www.hotrec.eu.

Pressekontakt: Frau Marta Machado, Tel. +32 (0)2 513 63 23, hotrec@hotrec.eu

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HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,7 Mio. Betriebe, von denen rund 92 % Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der EU 9,5 Mio. Arbeitsplätze. HOTREC vereint 44 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 27 europäischen Ländern.

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Ihr Ansprechpartner:

Markus Luthe

Hotelverband Deutschland (IHA)

Am Weidendamm 1A

10117 Berlin

Tel.: +49 30 59 00 99 690

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Pressemitteilung_2012-10-25 Neue Auflagen zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten


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