Arbeitsbedingungen, wie hohe Arbeitsbelastung, lange Arbeitszeiten und mangelnde Work-Life-Balance, können die psychische Gesundheit gefährden. Laut EU-Arbeitskräfteerhebung waren im Jahr 2020 fast die Hälfte aller EU-Beschäftigten solchen Risiken ausgesetzt.
Die belgische Abgeordnete im Europäischen Parlament, Estelle Ceulemans (S&D), hat der Europäischen Kommission nun einen Bericht mit einem Bündel an Vorschlägen zur Verbesserung der Gesetzgebung zu psychosozialen Risiken, Stress und mentaler Gesundheit vorgelegt (2026/2023(INL)). Als Berichterstatterin des Parlaments fordert Ceulemans die Kommission auf, eine entsprechende EU-Richtlinie zu dem Thema zu erarbeiten.
Verpflichtender Code of Conduct und regelmäßige Evaluierungen von psychosozialen Risiken
Die Vorschläge sind weitreichend: So sollen Arbeitgeber generell sicherstellen, dass berufsbezogene psychosoziale Risiken vorgebeugt, evaluiert und bekämpft werden. Arbeitnehmer sollen zudem einen Code of Conduct (Verhaltenskodex) zur Definition und Vermeidung von Gewalt, Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz erarbeiten.
Einmal im Jahr sollen psychosoziale Risiken im Betrieb verpflichtend neu bewertet werden. Das soll unter anderem Arbeitszeiten, Intensität der Arbeit und den ausgeübten Grad an Autonomie der Mitarbeitenden umfassen. Darauf aufbauend sollen Maßnahmen zum Abbau dieser Risiken umgesetzt werden. Mitarbeitende sollen ein Recht auf Mitbestimmung bei der Bewertung und Prävention von psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz erhalten. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, eigens beauftragte Mitarbeitende für das Risikomanagement im Betrieb zu benennen.
Recht auf Nichterreichbarkeit und Beweislastumkehr
Der Entwurf sieht weitere Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Mitarbeitende sollen mehr Zugang zu Unterstützungsangeboten bekommen und die Möglichkeit haben, nach psychosozial-bedingten Vorfällen unterstützt in den Beruf zurückzukehren. In dem Entwurf enthalten ist auch ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten - ein sogenanntes “Right to disconnect”.
Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen könnte künftig vermutet werden, dass diese arbeitsbedingt sind, wodurch die Beweislast auf den Arbeitgeber übergeht. Arbeitsaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sollen für das Arbeitsfeld mit ausreichenden Befugnissen und Ressourcen ausgestattet werden und Mitgliedsstaaten bei Verstößen Sanktionen verhängen können.
HOTRECs Position:
Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, ist der Ansicht, dass kein Bedarf an weiterer EU-rechtlicher Regulierung zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz besteht. Nationales Arbeitsrecht und Arbeitsschutzmaßnahmen in den Mitgliedstaaten decken den Themenbereich bereits ab. Zudem sei der EU-Rahmen nicht passend, um geographische, kulturelle und auch branchenspezifische Besonderheiten in Berufskontexten passgenau zu regulieren.
In 2025 hat HOTREC gemeinsam mit dem europäischen Sozialpartner EFFAT und weiteren Arbeitgeberverbänden sowie Gewerkschaften in Brüssel unter Schirmherrschaft der EU-Kommission Leitlinien zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in Dienstleistungsbranchen unterschrieben. Hierauf aufbauend werden nun Best Practices und nationale Leitlinien erarbeitet.
Die neuen Vorschläge zur Bekämpfung von psychosozialen Risiken befinden sich noch in einer frühen Phase des parlamentarischen Prozesses in Brüssel. Sie müssen noch vom zuständigen Ausschuss und dem EU-Parlament verabschiedet werden. Daraufhin muss die EU-Kommission zu den Vorschlägen Stellung beziehen.