Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 21/4925) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit. Mit dieser soll die derzeitige Regelung einer täglichen Höchstarbeitszeit von in der Regel acht Stunden abgelöst werden - wie von DEHOGA und IHA seit langem gefordert und im Koalitionsvertrag vereinbart .
Die Bundesregierung erklärt hierzu, es gehe bei der Wochenarbeitszeit nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern um mehr Gestaltungsspielraum für Sozialpartner und Arbeitsvertragsparteien. „Dabei ist vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, dass möglichst alle Männer und Frauen wirtschaftlich eigenständig sein können, zu berücksichtigen, dass Menschen auch in Zeiten, in denen sie Verantwortung für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen übernehmen, substanziell erwerbstätig sein können.“
Das Arbeitszeitgesetz gebe dabei jedoch nur den arbeitsschutzrechtlichen Rahmen für die maximal zulässige Arbeitszeit vor. Die konkrete Ausgestaltung sei Sache der Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien. Darüber hinaus würden Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst, etwa durch Planbarkeit von Arbeitszeiten, Zeitsouveränität oder betriebliche Flexibilisierungsinstrumente.
Zur genauen Ausgestaltung des Vorhabens könne die Regierung derzeit noch keine Angaben machen, da es sich noch im Beratungsprozess befinde, heißt es weiter in der Antwort.
Mehr Informationen auch auf der Kampagnen-Homepage des DEHOGA Bundesverbandes unter https://wochen-arbeitszeit.de!