Neues Mitglied der Hotelstars Union

15.10.2012 | Malta ist erstes südeuropäisches EU-Land bei gemeinsamer Sterne-Klassifizierung

(Wien / Berlin, 15. Oktober 2012) Die Tourismusdestination Malta wurde als zwölftes europäisches Land in die Hotelstars Union (HSU) aufgenommen. Malta hat heute eine überarbeitete Gesetzgebung für Beherbergungsbetriebe veröffentlicht und damit den Weg des Landes zu einer Mitgliedschaft in der Hotelstars Union (HSU) geebnet. Der Beitritt Maltas anlässlich des letzten HSU-Ländermeetings in Wien stellt einen besonderen Meilenstein für die Entwicklung der Hotelstars Union dar.

Die Ende 2009 in Prag gegründete Initiative besteht nun aus zwölf europäischen Ländern und deckt von Schweden bis Malta das gesamte europäische Nord-Süd-Spektrum ab. Mit dem harmonisierten Kriterienkatalog zur Vergabe der Hotelsterne ist es gelungen, nicht nur allen Gästen und Hoteliers ein europaweit transparentes und vergleichbares System anzubieten, sondern auch die unterschiedlichen regionalen, kulturellen und klimatischen Bedürfnisse abzubilden.

Für den Obmann des österreichischen Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich und diesjährigen Vorsitzenden der Hotelstars Union Klaus Ennemoser ist diese Flexibilität die Stärke der gemeinsamen Hotelklassifizierung: „Auf der einen Seite ist es gelungen, ein harmonisiertes System mit gemeinsamen Regeln abzubilden, auf der anderen Seite werden - dem Markt entsprechende und notwendige - Differenzierungen im Hotel berücksichtigt.“

Das Besondere am Beitritt Maltas ist für Ennemoser das nun vorliegende Angebot der Hotelstars Union für eine gemeinsame Hotelklassifizierung in ganz Europa. „Gerade heute, wo wir verstärkt von der Tourismusdestination Europa sprechen, brauchen wir neben einem gemeinsamen Profil auch ein verstärktes gemeinsames Produkt- und Dienstleistungsverständnis. Die Hotelstars Union setzt dieses für jeden überprüfbar in nunmehr zwölf europäischen Ländern um.“

Kent Nyström, Präsident von HOTREC, dem europäischen Dachverband für Hotels, Restaurants und Cafés, fügt hinzu: „Die Hotelstars Union ist eines der besten Beispiele für erfolgreiche, marktgerechte Initiativen in Europa. Die grenzübergreifende Anpassung der Kriterien für Hotelklassifizierung ist eine sehr schwierige Aufgabe, wenn man die geografischen und kulturellen Unterschiede berücksichtigt. Nichtsdestotrotz hat diese Initiative bewiesen, dass die Marktteilnehmer solche Schwierigkeiten effizient bewältigen können.“

Der Hotelstars Union unter der Schirmherrschaft von HOTREC gehören neben dem neuen Mitgliedsland Malta und den Gründungsländern Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechien und Ungarn auch Estland, Lettland, Litauen und Luxemburg an. Die HSU steht allen HOTREC-Mitgliedern, derzeit 26 europäischen Ländern, offen.

Ihr Ansprechpartner:

Hotelstars Union Sekretariatc/o Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Hotellerie Österreich
Mag. Matthias Koch
Tel.: (+43) 590 900-3554
E-Mail:
hotels@wko.atInternet: www.hotelstars.eu

Pressemitteilung_Hotelstars_Union_2012-10-15_deutsch


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.