Hotel-WLAN von der Störerhaftung befreien
Zur heutigen Beratung des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD „Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“ erklärt der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), Markus Luthe: „Die Haftungsregelungen für Betreiber kleiner, öffentlicher WLAN-Netze müssen gelockert werden. Andernfalls ist ein Hotel durch das hier nicht mehr zeitgemäße Konstrukt der sogenannten Störerhaftung der Gefahr ausgesetzt, für strafbare Downloads seiner Gäste zur Rechenschaft gezogen zu werden. Diese kostentreibende und innovationsfeindliche Besonderheit des deutschen Rechts muss korrigiert werden.“
CDU/CSU und SPD wollen mit ihrem Antrag (Bundestags-Drucksache 18/1973) erreichen, dass die Potenziale lokaler Funknetze als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum ausgeschöpft werden und Rechtssicherheit für die WLAN-Betreiber besteht. Heute sehen sich WLAN-Betreiber, die wie Hotels keine Accessbetreiber sind, mit unabsehbaren Forderungen aus potentiellen Rechtsverletzungen ihrer Nutzer im WLAN konfrontiert. „Wir befürworten daher die Initiative der Großen Koalition, eine gesetzliche Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu den Accessprovidern vorzunehmen“, erläutert Markus Luthe.
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