Ergebnisse des Google Tests: Hotelverband richtet Appell an die EU-Kommission

13.12.2024 | Pressemittelung des Hotelverbands Deutschland (IHA)

"Die Ergebnisse des jüngsten Google-Tests in Deutschland, Belgien und Estland belegen die Befürchtungen des Hotelverbands Deutschland (IHA): Eine Rückkehr zum „Blue Link“-Format in der Google-Suche würde einen erheblichen Rückschritt für Verbraucher und die Hotellerie bedeuten."

Verbraucher hätten weniger Transparenz, Auswahl und Komfort. Für Hotels, insbesondere unabhängige Betreiber und kleine Unternehmen, erschwert der Rückfall zu einfachen blauen Links auf den Suchergebnisseiten den Wettbewerb: Ihre Sichtbarkeit wird verringert und die Abhängigkeit von Drittanbieter-Plattformen nimmt weiter zu.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) appelliert an die EU-Kommission, dass diese den Geist des Digital Markets Act (DMA) wahrt und dafür eintritt, dass sich bei der Umsetzung der DMA-Vorschriften der Status quo bei der Google-Hotelsuche für kleine und mittlere Hotels und Hotelgesellschaften nicht verschlechtert, sondern im Idealfall verbessert und eine direkte Interaktion zwischen Anbietern und ihren Kunden auf digitalen Märkten gefördert wird, statt die Dominanz weniger mächtiger Online-Vermittler noch weiter zu festigen."

Tobias Warnecke
Geschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

Weitere
06.01.2026
Willkommene Stärkung der Solidargemeinschaft: Welcome Hotels treten dem Hotelverband bei

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit ihren derzeit 14 Häusern in Deutschland eine feste Größe im Bereich der gehobenen Individual- und Tagungshotellerie. Mit dem Beitritt zum Hotelverband wartet Welcome Hotels GmbH zum Jahresauftakt mit einem starken Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie auf.

16.12.2025
Landgericht Berlin verurteilt Booking.com zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels

Mit seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Berlin deutschen Hotels in ihrem Kampf gegen die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln durch das in Amsterdam ansässige Online-Buchungsportal Recht gegeben: Booking.com hat gegen Kartellrecht verstoßen und muss die Hoteliers für die entstandenen finanziellen Schäden kompensieren. Booking.com kann sich weder auf eine Verjährung noch darauf berufen, dass die Bestpreisklauseln „notwendige Nebenabreden“ darstellen, wie zuvor bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte. Vielmehr unterfallen die Bestpreisklauseln von Booking.com dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV. „Booking.com ist damit mit seiner Argumentation, die Paritätsklauseln stellten ein legitimes Wettbewerbsinstrument dar, auf ganzer Linie gescheitert“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

15.12.2025
Wichtige Weichenstellung für Zahlungsprozesse: MIT bleiben vom bedingungslosen Acht-Wochen-Erstattungsrecht ausgenommen

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament als EU-Mitgesetzgeber haben Ende November im Trilog-Verfahren eine vorläufige Einigung zur Payment Services Regulation (PSR) erzielt. Die Verordnung wird zentrale Regeln für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen in der EU neu ordnen. Nach derzeitigen, noch nicht veröffentlichten Informationen zeichnet sich für die Hotellerie in einem entscheidenden Punkt ein wichtiger Erfolg ab: Die sogenannten Händler-initiierten Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) sollen nun doch nicht einem bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht unterfallen.