Gemeinsam gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Marktmachtmissbrauch: Europas Hotellerie erhebt sich in wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

27.05.2025 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe und Hotelverband Deutschland (IHA)

Brüssel / Berlin, 28. Mai 2025 – Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern schließen sich in einer wegweisenden gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle europäischen Hotels sind eingeladen und aufgerufen, sich unter www.mybookingclaim.com an der gemeinsamen Klage zu beteiligen und sich online zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025.

Bereits im Jahr 2015 hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass Booking.com mit der Verwendung von so genannten Paritätsklauseln gegen Kartellrecht verstoßen hatte. Durch diese Klauseln wurde der Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv beschränkt. Es schlossen sich zunächst Vergleichsgespräche zwischen dem Hotelverband Deutschland (IHA) und Booking.com über eine angemessene Entschädigung deutscher Hoteliers an, die Booking.com jedoch überraschend und einseitig beendete. Offenbar wurde Booking.com seinerzeit dahingehend beraten, im Rahmen eines so genannten negativen Feststellungsklageverfahrens von den Gerichten in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hoteliers keine Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen. In der Folge erhob Booking.com Klage gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Ein Zwischenergebnis dieses (noch laufenden) Verfahrens ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das die Feststellungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 bestätigte, wonach die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts lässt sich ungezwungen ableiten, dass sämtlichen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen, die nun im Rahmen der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.

Fast zwei Jahrzehnte lang benachteiligten diese Paritätsklauseln europäische Hotels erheblich im Wettbewerb: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten. Zudem hinderten die Klauseln Hotels daran, auf ihren eigenen Websites bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten – was die direkten Buchungen und die unternehmerische Freiheit der Hotels massiv einschränkte.

Kurz gesagt: Die wettbewerbswidrige Praxis der Paritätsklauseln von Booking.com hat Hotelbetrieben in ganz Europa erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.

Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts haben betroffene Hotels Anspruch auf Schadenersatz von Booking.com für die erlittenen finanziellen Verluste.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt bleiben nicht unbeantwortet.

Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben.

In Deutschland hatten sich bereits im Jahr 2020 über 2.000 Hotels der „daBeisein“-Initiative des Hotelverband Deutschland (IHA) angeschlossen, um ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. Für diese deutschen Pionier-Hotels sind bereits Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam oder dem Landgericht Berlin anhängig. Für sie ist eine erneute Registrierung unter www.mybookingclaim.com nicht mehr notwendig“, erläutert Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution.

Hintergrund:
Das EuGH-Urteil von 2024 (Rechtssache C-264/23) bestätigte, dass die Paritätsklauseln von Booking.com – vertragliche Bestimmungen, die Hotels daran hinderten, über andere Kanäle niedrigere Preise oder bessere Verfügbarkeiten anzubieten – gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln führten zu überhöhten Provisionssätzen, unterdrückten Direktbuchungen und verzerrten den Wettbewerb auf dem Online-Markt.

Die Klage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und vor Gerichten in den Niederlanden eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen.

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Pressekontakt Hotelverband Deutschland (IHA):

Tobias Warnecke
Geschäftsführer
Tel.: +49 30 590099696
warnecke@hotellerie.de 

Pressekontakt HOTREC:

Jasper Dober
Media & Communications Manager, HOTREC
jasper.dober@hotrec.eu 

Weitere Informationen: www.hotrec.eu & www.mybookingclaim.com


Über HOTREC:
HOTREC ist der Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés und ähnlicher Einrichtungen in Europa, der 46 nationale Verbände in 35 Ländern vereint und die Stimme des europäischen Gastgewerbes ist. Die Aufgabe von HOTREC ist es, die Interessen des Gastgewerbes gegenüber der EU und internationalen Institutionen zu vertreten und zu fördern, den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren unter den Mitgliedern zu unterstützen, um Innovationen zu fördern, und als Plattform für Fachwissen für das Gastgewerbe zu fungieren.

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.
 

Weitere
09.09.2026
Statement von Markus Luthe zum EuG-Urteil in Sachen Übernahme der Etraveli Group durch Booking

"Das Gericht der Europäischen Union hat heute die marktbeherrschende Stellung von Booking.com auf dem Hotelbuchungsportalmarkt klar bestätigt. Das bedeutet auch zusätzlichen Rückenwind für die Klage von bereits mehr als 10.000 europäischen Hotels auf Schadenersatz!"

08.09.2026
2. Staffel des IHA-Podcasts „Zukunft Hotel“ gestartet
Otto Lindner, Erik Florvaag, Marc Werner und Marco Nussbaum bei der Podcastaufnahme (im Uhrzeigersinn) © Hotelverband Deutschland (IHA).

Der Hotelverband Deutschland (IHA) startet heute die zweite Staffel seines Podcasts „Zukunft Hotel“. Nach dem erfolgreichen Auftakt im Herbst 2025 geht das Gesprächsformat mit zehn weiteren Folgen in die nächste Runde. Die Hosts Otto Lindner und Marco Nussbaum aus dem IHA-Vorstand diskutieren auch in der neuen Staffel mit hochkarätigen Gästen aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Zukunftsfragen der Hotellerie – gewohnt meinungsstark, praxisnah und mit klarem Branchenfokus.

31.08.2026
Datenaustausch gemäß Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz startet

Ab morgen müssen Plattformen wie Airbnb und Booking erstmals Daten zu den über sie angebotenen Kurzzeitunterkünften an die Bundesnetzagentur melden, rückwirkend für Juni. Künftig erfolgt die Datenübermittlung monatlich. Wo ein Registrierungsverfahren besteht, müssen Gastgeber ihre Unterkunft…