Frankreich verbietet Ratenparitätsklauseln per Gesetz
Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe
Brüssel / Paris – 9 Juli 2015. Die französische Nationalversammlung hat heute das so genannte „Loi Macron“ endgültig angenommen. Es enthält unter anderem ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Online-Buchungsportalen (OTA) und klassifiziert solche Vertragsbeziehungen rechtlich als „Vertretungsmandat“ („mandate contrat“).
Dies ist die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers in Europa, Ratenparitätsklauseln in Verträgen generell zu verbieten. Mit dieser Entscheidung erhalten die Hoteliers in Frankreich endlich ihre unternehmerische Freiheit zurück und können ihren Gästen die Konditionen- und Buchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten. Frankreich ist damit neben Deutschland das zweite Land, in dem Ratenparitätsklauseln in den Verträgen der OTA verboten wurden.
Das Gesetz erlaubt es Hotels in Frankreich, sowohl auf ihren eigenen Offline- wie auch Online-Vertriebskanälen zukünftig niedrigere Preise anzubieten als über ihre Vertriebsmittler und bedeutet somit das endgültige Aus verpflichtender Ratenparitäten. Im Gegensatz zu den Entscheidungen einiger nationaler Kartellämter - darunter auch die französische Autorité de la Concurrence - vom 21. April 2015, welche eine freie Preissetzung nur offline, also mit mit den Kommunikationsmitteln des 20. Jahrhunderts wie Telefon, Telefax, Brief usw. vorsahen, orientiert sich das Macron-Gesetz an den Realitäten des Hier und Jetzt.
„Dies bedeutet sowohl für die französische Hotellerie als auch für unsere Kunden eine echte Revolution. Nach der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde wird dieser Beschluss der Nationalversammlung nun zu einer Erneuerung der gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen Hotels und Buchungsportalen führen, die auf Vertrauen basiert und im Interesse der Verbraucher liegt“, erklärte Roland Heguy, Präsident von HOTRECs französischem Mitgliedsverband UMIH.
„Wir begrüßen die Entscheidung der französischen Nationalversammlung außerordentlich. Die heutige Abstimmung bestätigt zweifelsfrei das Verbot von Paritätsklauseln in ganz Frankreich und markiert einen Meilenstein in der Diskussion in Frankreich und in Europa über die Anwendbarkeit von Paritätsklauseln“, kommentiert Didier Chenet, Präsident von HOTRECs französischem Mitgliedsverband GNI.
„Die europäische Hotellerie sieht in der heutigen Entscheidung in Frankreich einen wichtigen Etappensieg, um die vollständige unternehmerische Freiheit für Hoteliers in ganz Europa wieder herzustellen. Nach Deutschland, wo Paritätsklauseln vom Bundeskartellamt verboten wurden und die Entscheidung gerichtlich bestätigt wurde, öffnet Frankreich durch die Gesetzgebung einen weiteren Weg, um wettbewerbsbeschränkende Paritätsklauseln zu verbannen“, begrüßt Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin von HOTREC, die französische Entscheidung.
Die heutige Entscheidung in Frankreich stellt zusammen mit den Beschlüssen des deutschen Bundeskartellamtes und des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Relevanz der von Booking.com und Expedia einseitig durchgeführten bzw. angekündigten Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen ernsthaft in Frage. „Die europäische Hotellerie hofft sehr, dass die Wiederherstellung der unternehmerischen Freiheit nicht an der deutschen und der französischen Grenze halt machen wird“, ergänzt Susanne Kraus-Winkler.
Über HOTREC HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern ist der Tourismus damit einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt in Europa. HOTREC vereint 42 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 27 Ländern. |
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