Frankreich verbietet Ratenparitätsklauseln per Gesetz

09.07.2015 | Wichtiger Schritt für Hotels in ganz Europa, um die Kontrolle über ihre eigenen Angebote zurückzuerlangen
1Frankreichs Wirtschaftsminister, Emmanuel Macron, in der französischen Nationalversammlung am 18. Juni 015. Foto: AFP / Bertrand Guay
1Frankreichs Wirtschaftsminister, Emmanuel Macron, in der französischen Nationalversammlung am 18. Juni 015. Foto: AFP / Bertrand Guay

Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe

Brüssel / Paris – 9 Juli 2015. Die französische Nationalversammlung hat heute das so genannte „Loi Macron“ endgültig angenommen. Es enthält unter anderem ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Online-Buchungsportalen (OTA) und klassifiziert solche Vertragsbeziehungen rechtlich als „Vertretungsmandat“ („mandate contrat“).

Dies ist die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers in Europa, Ratenparitätsklauseln in Verträgen generell zu verbieten. Mit dieser Entscheidung erhalten die Hoteliers in Frankreich endlich ihre unternehmerische Freiheit zurück und können ihren Gästen die Konditionen- und Buchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten. Frankreich ist damit neben Deutschland das zweite Land, in dem Ratenparitätsklauseln in den Verträgen der OTA verboten wurden.

Das Gesetz erlaubt es Hotels in Frankreich, sowohl auf ihren eigenen Offline- wie auch Online-Vertriebskanälen zukünftig niedrigere Preise anzubieten als über ihre Vertriebsmittler und bedeutet somit das endgültige Aus verpflichtender Ratenparitäten. Im Gegensatz zu den Entscheidungen einiger nationaler Kartellämter - darunter auch die französische Autorité de la Concurrence - vom 21. April 2015, welche eine freie Preissetzung nur offline, also mit mit den Kommunikationsmitteln des 20. Jahrhunderts wie Telefon, Telefax, Brief usw. vorsahen, orientiert sich das Macron-Gesetz an den Realitäten des Hier und Jetzt.

„Dies bedeutet sowohl für die französische Hotellerie als auch für unsere Kunden eine echte Revolution. Nach der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde wird dieser Beschluss der Nationalversammlung nun zu einer Erneuerung der gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen Hotels und Buchungsportalen führen, die auf Vertrauen basiert und im Interesse der Verbraucher liegt“, erklärte Roland Heguy, Präsident von HOTRECs französischem Mitgliedsverband UMIH.

„Wir begrüßen die Entscheidung der französischen Nationalversammlung außerordentlich. Die heutige Abstimmung bestätigt zweifelsfrei das Verbot von Paritätsklauseln in ganz Frankreich und markiert einen Meilenstein in der Diskussion in Frankreich und in Europa über die Anwendbarkeit von Paritätsklauseln“, kommentiert Didier Chenet, Präsident von HOTRECs französischem Mitgliedsverband GNI.

„Die europäische Hotellerie sieht in der heutigen Entscheidung in Frankreich einen wichtigen Etappensieg, um die vollständige unternehmerische Freiheit für Hoteliers in ganz Europa wieder herzustellen. Nach Deutschland, wo Paritätsklauseln vom Bundeskartellamt verboten wurden und die Entscheidung gerichtlich bestätigt wurde, öffnet Frankreich durch die Gesetzgebung einen weiteren Weg, um wettbewerbsbeschränkende Paritätsklauseln zu verbannen“, begrüßt Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin von HOTREC, die französische Entscheidung.

Die heutige Entscheidung in Frankreich stellt zusammen mit den Beschlüssen des deutschen Bundeskartellamtes und des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Relevanz der von Booking.com und Expedia einseitig durchgeführten bzw. angekündigten Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen ernsthaft in Frage. „Die europäische Hotellerie hofft sehr, dass die Wiederherstellung der unternehmerischen Freiheit nicht an der deutschen und der französischen Grenze halt machen wird“, ergänzt Susanne Kraus-Winkler.

 

Über HOTREC

HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern ist der Tourismus damit einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt in Europa. HOTREC vereint 42 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 27 Ländern.

Für weitere Information: www.hotrec.eu

Pressekontakt:

Dániel Makay, Tel.: +32 2 504 78 42, daniel.makay@hotrec.eu

Markus Luthe, Tel.: +49 30 59 00 99 690, presse@hotellerie.de

HOTREC PM 2015-07-09_Frankreich verbietet Ratenparitätsklauseln per Gesetz


Weitere
16.11.2023
Neue EU-Regeln zur Kurzzeitvermietung: Ein wegweisender Schritt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen

HOTREC Hospitality Europe und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die vorläufige Einigung der Europäischen Union zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Wettbewerbsbedingungen zwischen Kurzzeitvermietungen (Short-term rentals - STR) und traditionellen Beherbergungsbetrieben zu verbessern. Nun ist es wichtig, dass alle EU-Mitgliedstaaten das Gesetz auf nationaler Ebene auch umsetzen.

07.11.2023
Statement von Markus Luthe zur Durchsetzung der Steuernachzahlung bei Airbnb in Italien

„Es ist vielversprechend zu sehen, dass nach dem deutschen Fiskus nun auch die italienischen Behörden entschlossen Steuerforderungen im System Airbnb durchsetzen. Wir kommen einem Level Playing Field auf dem europäischen Beherbergungsmarkt einen entscheidenden Schritt näher."

Markus Luthe
Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

30.10.2023
HOTREC setzt politische Prioritäten für die bevorstehenden Europawahlen
87. HOTREC Generalversammlung in Brüssel

Die Vertreter des europäischen Gastgewerbes trafen sich am 26. und 27. Oktober in Brüssel zur 87. Generalversammlung von HOTREC. In einem von steigenden Energie- und Lebensmittelkosten sowie akutem Arbeitskräftemangel geprägten wirtschaftlichen Umfeld bot die HOTREC-Generalversammlung eine wichtige Gelegenheit, dringende Anliegen der Branche zu erörtern und über politische Prioritäten im Hinblick auf die nächsten Europawahlen im Juni 2024 zu diskutieren.