Frankreich verbietet Ratenparitätsklauseln per Gesetz

09.07.2015 | Wichtiger Schritt für Hotels in ganz Europa, um die Kontrolle über ihre eigenen Angebote zurückzuerlangen
1Frankreichs Wirtschaftsminister, Emmanuel Macron, in der französischen Nationalversammlung am 18. Juni 015. Foto: AFP / Bertrand Guay
1Frankreichs Wirtschaftsminister, Emmanuel Macron, in der französischen Nationalversammlung am 18. Juni 015. Foto: AFP / Bertrand Guay

Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe

Brüssel / Paris – 9 Juli 2015. Die französische Nationalversammlung hat heute das so genannte „Loi Macron“ endgültig angenommen. Es enthält unter anderem ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Online-Buchungsportalen (OTA) und klassifiziert solche Vertragsbeziehungen rechtlich als „Vertretungsmandat“ („mandate contrat“).

Dies ist die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers in Europa, Ratenparitätsklauseln in Verträgen generell zu verbieten. Mit dieser Entscheidung erhalten die Hoteliers in Frankreich endlich ihre unternehmerische Freiheit zurück und können ihren Gästen die Konditionen- und Buchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten. Frankreich ist damit neben Deutschland das zweite Land, in dem Ratenparitätsklauseln in den Verträgen der OTA verboten wurden.

Das Gesetz erlaubt es Hotels in Frankreich, sowohl auf ihren eigenen Offline- wie auch Online-Vertriebskanälen zukünftig niedrigere Preise anzubieten als über ihre Vertriebsmittler und bedeutet somit das endgültige Aus verpflichtender Ratenparitäten. Im Gegensatz zu den Entscheidungen einiger nationaler Kartellämter - darunter auch die französische Autorité de la Concurrence - vom 21. April 2015, welche eine freie Preissetzung nur offline, also mit mit den Kommunikationsmitteln des 20. Jahrhunderts wie Telefon, Telefax, Brief usw. vorsahen, orientiert sich das Macron-Gesetz an den Realitäten des Hier und Jetzt.

„Dies bedeutet sowohl für die französische Hotellerie als auch für unsere Kunden eine echte Revolution. Nach der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde wird dieser Beschluss der Nationalversammlung nun zu einer Erneuerung der gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen Hotels und Buchungsportalen führen, die auf Vertrauen basiert und im Interesse der Verbraucher liegt“, erklärte Roland Heguy, Präsident von HOTRECs französischem Mitgliedsverband UMIH.

„Wir begrüßen die Entscheidung der französischen Nationalversammlung außerordentlich. Die heutige Abstimmung bestätigt zweifelsfrei das Verbot von Paritätsklauseln in ganz Frankreich und markiert einen Meilenstein in der Diskussion in Frankreich und in Europa über die Anwendbarkeit von Paritätsklauseln“, kommentiert Didier Chenet, Präsident von HOTRECs französischem Mitgliedsverband GNI.

„Die europäische Hotellerie sieht in der heutigen Entscheidung in Frankreich einen wichtigen Etappensieg, um die vollständige unternehmerische Freiheit für Hoteliers in ganz Europa wieder herzustellen. Nach Deutschland, wo Paritätsklauseln vom Bundeskartellamt verboten wurden und die Entscheidung gerichtlich bestätigt wurde, öffnet Frankreich durch die Gesetzgebung einen weiteren Weg, um wettbewerbsbeschränkende Paritätsklauseln zu verbannen“, begrüßt Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin von HOTREC, die französische Entscheidung.

Die heutige Entscheidung in Frankreich stellt zusammen mit den Beschlüssen des deutschen Bundeskartellamtes und des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Relevanz der von Booking.com und Expedia einseitig durchgeführten bzw. angekündigten Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen ernsthaft in Frage. „Die europäische Hotellerie hofft sehr, dass die Wiederherstellung der unternehmerischen Freiheit nicht an der deutschen und der französischen Grenze halt machen wird“, ergänzt Susanne Kraus-Winkler.

 

Über HOTREC

HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern ist der Tourismus damit einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt in Europa. HOTREC vereint 42 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 27 Ländern.

Für weitere Information: www.hotrec.eu

Pressekontakt:

Dániel Makay, Tel.: +32 2 504 78 42, daniel.makay@hotrec.eu

Markus Luthe, Tel.: +49 30 59 00 99 690, presse@hotellerie.de

HOTREC PM 2015-07-09_Frankreich verbietet Ratenparitätsklauseln per Gesetz


Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.